Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Einkommensteuerreformgesetz 2027

In einem Referentenentwurf hat die Bundesregierung öffentlich gemacht, wie sie die Einkommensteuer reformieren möchte. Die Bundesregierung will ab 2027 Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben. Es stehen diejenigen im Fokus, die das Land zusammenhalten und täglich hart arbeiten. Sie sollen angesichts gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und das tägliche Leben entlastet werden.

Außerdem möchte die Bundesregierung mit der Reform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung schaffen. Dafür wird sie u. a. den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag erhöhen. Ebenfalls vereinbart ist die Verschiebung des Spitzensteuersatzes, so dass dieser etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Damit wird der Steuertarif in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht. Insgesamt ergibt sich daraus ein Entlastungsvolumen von circa 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Um die Entlastung für die große Mehrheit möglich zu machen, wird ein kleiner Teil der höchsten Spitzeneinkommen etwas mehr beitragen müssen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird künftig ein Reichensteuersatz von 47 Prozent gelten. Zur Gegenfinanzierung gehört außerdem u. a. eine Reduzierung von Steuersubventionen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt einzelne Entlastungsmaßnahmen sowie Ansätze zum Bürokratieabbau. Zugleich bleibt der Entwurf aus Sicht des IDW hinter dem Anspruch zurück, das Steuerrecht umfassend zu modernisieren und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Wachstum nachhaltig zu verbessern.

Besondere Bedeutung haben die Auswirkungen der geplanten Anpassungen auf Personenunternehmen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer faktisch die Unternehmensteuer. Die steuerliche Belastung dieser Unternehmen beeinflusst unmittelbar deren Investitionsfähigkeit, Liquidität und Eigenkapitalbildung. Zudem bewirken die für den Veranlagungszeitraum 2027 geplanten Tarifanpassungen nur eine partielle Abmilderung der sogenannten "kalten Progression". Für 2028 enthält der Entwurf – mit Ausnahme der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Existenzminimums – keine entsprechenden Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund regt das IDW an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine weitergehende tarifliche Entlastung zu prüfen.

Ein weiteres zentrales Anliegen des IDW ist der Bürokratieabbau. Die geplante Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird deshalb ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig spricht sich das IDW dafür aus, neue Differenzierungen zu vermeiden, die Steuerpflichtige, Arbeitgeber und Verwaltung zusätzlich belasten. Dies betrifft die im Referentenentwurf vorgesehene unterschiedliche Behandlung des für steuerfreie Zuschläge maßgeblichen Grundlohns: Für Sonn- und Feiertagsarbeit soll die Höchstgrenze von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden, für Nachtarbeit hingegen unverändert bleiben. Dies kann zusätzliche Abgrenzungs- und Administrationsanforderungen in der Lohnabrechnung sowie im Sozialversicherungsrecht auslösen. Vereinfachung und Praxistauglichkeit sollten bei allen Maßnahmen konsequent berücksichtigt werden.

Auch das Ziel, über einen besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren Standortkommunen angemessen am Gewerbesteueraufkommen zu beteiligen, bewertet das IDW grundsätzlich positiv. Die Regelung stellt keine unmittelbare Förderung digitaler Infrastruktur dar. Sie kann aber einen Anreiz für Kommunen schaffen, die Ansiedlung entsprechender Infrastrukturvorhaben zu unterstützen. Bei der Ausgestaltung sollte jedoch darauf geachtet werden, zusätzliche Komplexität und neue Abgrenzungsfragen zu vermeiden, mahnt das IDW an.


Erstellt von (Name) S.P. am 28.08.2026
Geändert: 01.09.2026 07:13:01
Autor:  S. P.
Quelle:  Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Marc Dietrich
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