Privat versicherter Minijobber

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Privat versicherter Minijobber
Gibt es für einen privat in der KV und PV versicherten Minijobber auch den Beitragszuschuss des Arbeitgebers?

Ich habe im Internet nur gefunden, das Minijobber die schon Rentner sind, diesen Zuschuss vom AG nicht mehr bekommen...

Vielen Dank für eure Hilfe...
:wink1:  Hallo Hanni,

Zitat
Hanni schreibt:
Gibt es für einen privat in der KV und PV versicherten Minijobber auch den Beitragszuschuss des Arbeitgebers?

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht ganz :(

Ist ein Minijob nicht eh immer für den Arbeitnehmer KV- und PV-frei?

Es wird doch über die Minijobzentrale pauschal abgewickelt, oder nicht?

Evtl. kommt ja noch eine Zahlung der RV auf den AN zu, wenn er dies wünscht und nicht ausdrücklich abgelehnt hat ;)

Aber ein extra Zuschuss? Warum und wofür??? :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

ja stimmt, er wird über die Minijobzentrale abgewickelt.

Aber da er in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, zahlt er ja seine Beiträge dort ein. Bei Vorlage einer Bescheinigung seiner privaten Krankenkasse zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung zahlen wir als AG unseren Vollzeitbeschäftigten bis zu einer bestimmten Höhe den sogenannten Arbeigeberzuschuss.

Ich bin mir nur unsicher, ob ich das bei geringfügig Beschäftigten auch so anwenden kann.  :denk:

Grüße
Hanni :wink1:
:wink1: Hallo Hanni,

Zitat
Hanni schreibt:
zahlen wir als AG unseren Vollzeitbeschäftigten

Das ist auch so richtig - die Vollzeitbeschäftigten unterliegen auch der SV-pflicht!

Zitat
Hanni schreibt:
Ich bin mir nur unsicher, ob ich das bei geringfügig Beschäftigten auch so anwenden kann.  

:denk:  Ne, warum auch? Das würde ja "Mehrlohn" darstellen. Ein anderer Minijobbler, welcher in der gesetzlichen KV ist, bekommt das doch von euch auch nicht bezahlt.

Daher ist die Krankenversicherung (gesetzl. oder privat) für einen Minijobbler doch für den AG nicht von Bedeutung.

VG,
Anni
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