Urlaubsanspruch Ferienjobber
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Hallo zusammen,
ich habe demnächst einen Ferienjobber für 8 Wochen. I.d.R. hat er eine 35h Woche + Stundenlohn für jede voll geleistete Arbeitsstunde.
Hat er dann auch Urlaubsanspruch? In unserem Unternehmen sind 30 U-Tage pro Jahr üblich.
Wie macht ihr das in Euren Betrieben? Ich benötige ja einen Ferienjobber weil wir die Urlaubszeit abdecken möchten...und ihn nicht davon auch noch 1 Woche in den Urlaub schicken.
Danke für Eure Hilfe & Ratschläge L&G
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Hallo L&G,
auch ein Ferienjobber hat zunächst vom Grundprinzip her erst einmal Anspruch auf Urlaub. Innerhalb der ersten sechs Monate (sog. Wartezeit) zunächst nur den monatlich erworbenen Urlaubsanspruch, d.h. für jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubes. Mindestens also 2 Werktage pro Beschäftigungsmonat (bei einer 6-Tage Woche). Der Urlaubsanspruch erhöht sich, wenn der Arbeitnehmer unter 18 ist, dann sind die abweichenden Urlaubstage gem. § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen 25 und 30 Werktagen pro Kalenderjahr maßgebend.
Soll der Ferienjobber als Urlaubsvertretung eingesetzt werden, hat dieser ja grundsätzlich keine Möglichkeit sich diesen zu nehmen, sodass dieser mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses abgegolten werden kann. Man sollte diese Belange schriftlich ( am Besten im Arbeitsvertrag) festhalten.
Bei 2 Monaten hat er einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Werktagen und bei 30 Werktagen sind es 5 Werktage.
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
Liebe Grüße
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