Lohnabrechnung im Monat mit Kinderkrankengeld

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Lohnabrechnung im Monat mit Kinderkrankengeld, Wie erstelle ich eine Lohnabrechnung im Monat wo ein Miatarbeiter Kinderkrankengeld bezieht?
Hallo liebes 1x1 Lohn Forum,

ich habe einen Mitarbeiter, welcher wegen einer Erkrankung seines Kindes 2 Tage nicht zur Arbeit gehen konnte. Ich habe in dem Arbeitsvertrag die Klausel, dass der § 616 BGB keine Anwendung findet. Somit hat unser Mitarbeiter Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragt.

Aber wie erstelle ich jetzt die Lohnabrechnung für diesen Monat? Ich würde diese jetzt folgendermaßen erstellen und melden:
Beispieldaten:
Max Mustermann mit
Bruttoeinkommen von 1690 mtl.
Steuerklasse 1
Keine Konfession
Alter ist 30
Hat Kinder
Kinderfreibetrag von 1
Normal gesetzlich versichert.

Somit erhält unser Mitarbeiter einen Nettobetrag von 1236,72. Ich entrichte eine Lohnsteuer von 114,00 und melde SV-Abgaben von 339,28 €.

In dem Monat wo der Mitarbeiter 2 Tage fehlte, reduziere ich den Bruttolohn folgendermaßen:

1690,00 € / 30 * (30-2) = 1577,33 €. Der Monat hat 30 Tage und ich ziehe davon 2 Tage ab. Somit komme ich auf einen Bruttolohn von 1577,33 €. Das macht einen Nettolohn von 1174,45 €, mit einer Steuerlast von 88,33 € und Sozialabgaben von 314,22 €. Diese melde ich wie gewohnt.

Der Krankenkasse melde ich zusätzlich noch die Fehlzeit von 2 Tagen.
Ich hoffe damit eine gesetzlich richtige Abrechnung zu erstellen. Da Kinderkrankengeld steuerfrei ist, entfällt die Differenz der Lohnsteuer von 25,59 €. Und die Sozialabrechnungen werden von der Krankenkasse abgeführt.

Über eine Korrektur oder Bestätigung würde ich und mein Mitarbeiter sich sehr freuen. Dann kann ich ihm diese schnell zukommen lassen.

Freundliche Grüße
:wink1: Hallo ericf,


wer zahlt das Kinderkrankengeld? Der Arbeitgeber als Lohnfortzahlung oder bekommt es der AN von der Krankenkasse erstattet?

Eigentlich hört sich die vorgehensweise gut an.

Zitat
ericf schreibt:
Der Krankenkasse melde ich zusätzlich noch die Fehlzeit von 2 Tagen.

genau, über SV-Net

Zitat
ericf schreibt:
Da Kinderkrankengeld steuerfrei ist, entfällt die Differenz der Lohnsteuer von 25,59 €.

Diese Aussage verstehe ich nicht, das hat doch m.E. nichts mit der Zahlung vom KKG zu tun, wenn die Zahlung über die Krankenkasse läuft. Der Monatslohn fällt geringer aus, und daher ist auch der abzuführende Betrag der Lohnsteuer geringer.

Zitat
ericf schreibt:
1690,00 € / 30 * (30-2) = 1577,33 €. Der Monat hat 30 Tage und ich ziehe davon 2 Tage ab. Somit komme ich auf einen Bruttolohn von 1577,33 €. Das macht einen Nettolohn von 1174,45 €, mit einer Steuerlast von 88,33 € und Sozialabgaben von 314,22 €. Diese melde ich wie gewohnt.

exakt. Wenn die Abrechnung schon gelaufen ist, wird hier eine Korrektur-Abrechnung mit Aufrollung im Abrechnungsmonat erstellt.

Die vorgehensweise ist m.E. eigentlich korrekt. Die Rechnung bzgl. dem Monatslohn über 30 SV-Tage ist auch korrekt.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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