ich habe einen Mitarbeiter, welcher wegen einer Erkrankung seines Kindes 2 Tage nicht zur Arbeit gehen konnte. Ich habe in dem Arbeitsvertrag die Klausel, dass der § 616 BGB keine Anwendung findet. Somit hat unser Mitarbeiter Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragt.
Aber wie erstelle ich jetzt die Lohnabrechnung für diesen Monat? Ich würde diese jetzt folgendermaßen erstellen und melden:
Beispieldaten:
Max Mustermann mit
Bruttoeinkommen von 1690 mtl.
Steuerklasse 1
Keine Konfession
Alter ist 30
Hat Kinder
Kinderfreibetrag von 1
Normal gesetzlich versichert.
Somit erhält unser Mitarbeiter einen Nettobetrag von 1236,72. Ich entrichte eine Lohnsteuer von 114,00 und melde SV-Abgaben von 339,28 €.
In dem Monat wo der Mitarbeiter 2 Tage fehlte, reduziere ich den Bruttolohn folgendermaßen:
1690,00 € / 30 * (30-2) = 1577,33 €. Der Monat hat 30 Tage und ich ziehe davon 2 Tage ab. Somit komme ich auf einen Bruttolohn von 1577,33 €. Das macht einen Nettolohn von 1174,45 €, mit einer Steuerlast von 88,33 € und Sozialabgaben von 314,22 €. Diese melde ich wie gewohnt.
Der Krankenkasse melde ich zusätzlich noch die Fehlzeit von 2 Tagen.
Ich hoffe damit eine gesetzlich richtige Abrechnung zu erstellen. Da Kinderkrankengeld steuerfrei ist, entfällt die Differenz der Lohnsteuer von 25,59 €. Und die Sozialabrechnungen werden von der Krankenkasse abgeführt.
Über eine Korrektur oder Bestätigung würde ich und mein Mitarbeiter sich sehr freuen. Dann kann ich ihm diese schnell zukommen lassen.
Freundliche Grüße