Hallo,
der geldwerte Vorteil wird ja nur fiktiv dem Lohn zugeschlagen, damit dieser bei der Lohnsteuerberechnung mit berücksichtigt wird. Danach muss er natürlich wieder abgezogen werden, da Du ihn ja sonst auch noch zusätzlich ausgezahlt bekommen würdest. Du würdest also den geldwerten Vorteil als Lohn bekommen und auch noch den Firmenwagen kostenfrei. Das wäre schön ...
Im Fall des Mutterschutzes hättest Du theoretisch tatsächlich am Ende ein Minus, wenn denn auf den geldwerten Vorteil in diesem Fall dann Lohnsteuer anfallen würde. Das wäre dann aber auch nur die Lohnsteuer aus dem geldwerten Vorteil. Dafür erhältst Du ja im Gegenzug einen kostenfreien Firmenwagen.
VG, Buchi