wie muss der Firmenwagen richtig in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Habt ihr evtl. ein Muster?
P.S.: Wie der Eigenanteil berechnet wird ist mir klar. Mir geht es nur um die Ausweisung in der Lohnabrechnung!
Gruß, teder
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07.10.2013 15:33:05
Hallo,
wie muss der Firmenwagen richtig in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Habt ihr evtl. ein Muster? P.S.: Wie der Eigenanteil berechnet wird ist mir klar. Mir geht es nur um die Ausweisung in der Lohnabrechnung! Gruß, teder |
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10.10.2013 13:07:25
Hallo,
Der geldwerte Vorteil wird wie unten aufgeführt berechnet und dann als zusätrzliche Lohnart als Einkommen in der Geahltsabrechnung aufgeführt, also z.B. 3.000 EUR brutto Gehalt plus 318,40 EUR für Firmenwagen. Damit wird das ganze dann versteuert und SV-Abgaben berechnet. Damit der Auszahlungsbetrag jedoch nicht zu hoch wird, muss der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen wieder als bereits bezahlt abgezogen werden. Das netto verändert sich gegenüber dem Netto-Gehalt vor Firmenwagen-Anrechnung entsprechend.
Quelle: LG, Biene
Bearbeitet:
Biene - 10.10.2013 13:16:30
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08.05.2014 16:34:26
Ich habe das Problem aktuell auch. Ich dachte, man darf die 1 %-Regel nur anwenden, wenn der Wagen zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Vielen Dank schonmal Calc |
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09.05.2014 08:23:34
Hallo Calc,
das gilt nur für Selbstständige, nicht für Firmenwagen für die Belegschaft. Vielleicht hilft dieser Artikel weiter: . Gruß Handwerker |
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10.12.2014 16:41:15
Bisher habe ich verstanden, dass 1% des Bruttolistenpreises auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden, um den Steueranteil zu berechnen.
Daraus ergibt sich ein Gesamt-Brutto - steuerrechtliche Abzüge = Netto-Verdienst Warum wird die Kfz-Nutzung dann vom Netto abgezogen und nicht vom Gesamt-Brutto nach Errechnung des Steueranteils für die Kfz-Nutzung? So werden doch die 1% besteuert und dann nochmal als Ganzes vom Netto abgezogen = Doppel-Belastung |
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17.12.2014 09:35:01
Hallo Petkub,
Genauso wird's gemacht.
Das zählt dann nicht mehr zur 1%-Regel. Natürlich kann der Arbeitgeber alles Mögliche vereinbaren. Beteiligt er dich aber an den Kosten, dann kannst du die wiederum von der Steuer absetzen. Gruß Isso |
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