Überstunden als Gegenleistung für Privatnutzung Geschäftswagen

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Überstunden als Gegenleistung für Privatnutzung Geschäftswagen
Hallo Zusammen,

ich hätte eine Grundsatzfrage zum Thema Privatnutzung Geschäftswagen.

In unserem Unternehmen ist es üblich, daß der Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Privatnutzung eines Firmenwagens im Monat ca. 10 Überstunden leistet. Dagegen ist aus meiner Sicht auch absolut nichts einzuwenden.

Ist es aber aus steuerlicher Sicht nicht auch so, daß das eine gewisse Form der "Eigenleistung" ist, die bei der 1%-Regelung steuerlich zum Tragen kommen sollte?

Wenn ich einfach rechnen würde, bei einem Gehalt von z.B. 4500 € pro Monat, ergäben sich rein rechnerisch bei 173,6 Stunden / Monat ein "Stundenlohn" von ca. 26,- €. Leiste ich also 10 Stunden zusätzlich entspräche das ca 260,- € "Mehrwert" bezogen auf Mehrarbeitsleistung.

Die 1% Regelung bei einem 40.000 € Fahrzeug beträgt 400 € - wären die 260 € "Mehrarbeit" nicht davon abzuziehen?

Danke für eure Gedanken dazu im Voraus !

K.Böhm
Bearbeitet: KBoehm - 07.08.2019 19:58:02
Hallo,

ja m.E. sollte der Gehaltsanteil für die Überstunden als Eigenanteil vom geldwerten Vorteil der PKW-Nutzung abgezogen werden. Das muss jedoch abrechnungstechnisch und vertraglich sauber getrennt sein. Wenn im Vertrag für die PKW-Überlassung vereinbart ist, dass der Mitarbeiter einen Betrag x monatlich selbst zu tragen hat, kann das sauber vom ermittelten geldwerten Vorteil abgezogen werden. Die Überstunden würden einfach normal im Rahmen des Arbeitsvertrages vergütet und versteuert werden.

LG, Buchi
Vielen Dank für diese Ansicht & Antwort!

GIbt es denn noch weitere Meinungen dazu?
:wink1:  Hallo KBoehm,


Zitat
KBoehm schreibt:
GIbt es denn noch weitere Meinungen dazu?

ja, klar  ;)

Zitat
KBoehm schreibt:
Die 1% Regelung bei einem 40.000 € Fahrzeug beträgt 400 € - wären die 260 € "Mehrarbeit" nicht davon abzuziehen?

M.E. sollte alles sauber getrennt werden, um eine ordentliche Lohnbuchhaltung zu machen und saubere Lohnabrechnungen zu erstellen.

D.h.: Die private Geschäftswagennutzung soll ganz nach den Richtlinien (1%-Methode oder Fahrtenbuch) abgerechnet werden und die geleisteten Überstunden, wenn diese zur Auszahlung kommen, auf der Lohnabrechnung ordentlich mit aufgeführt werden.
Alles andere ist aus rechtlicher Sicht nur "Wischi Waschi" und nicht ordentlich korrekt.

Das sind für mich zwei verschiedene Lohnsachen, die getrennt von einander auf der Lohnabrechnung zu tragen kommen soll. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Natürlich kann der Arbeitnehmer die Mehrarbeit leisten und diese auf der Lohnabrechnung - für seine private Nutzung - sich auszahlen lassen. Aber unter dem Strich, soll es ordentlich sein. Bei uns würde es sowas nicht geben, da ich hier schon längst mein Veto eingelegt hätte.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Danke für Deine antwort, warum hättest Du denn ein Veto eingelegt?

Mir geht es hierbei eigentlich nicht um diese Regelung der Überstunden, sondern hauptsächlich um das, was durch die 1%-Regelung Lohnsteuer / Versicherungsseitig aus der Tasche gezogen wird.

Nicht die Regelung mit dem Chef soll "beschnitten" werden, der staatsseitige Abzug.
Bearbeitet: KBoehm - 01.09.2019 10:40:55
:wink1: Hallo KBoehm,

Zitat
KBoehm schreibt:
Nicht die Regelung mit dem Chef soll "beschnitten" werden, der staatsseitige Abzug.

Ok, die kann man ja dahin umgehen, dass man die private Kfz-Nutzung ablehnt und nicht in Anspruch nimmt. Wie soll es anders gehen, wenn es gesetzlich so vorgegeben ist?

Einen Tipp für "Steuerhinterziehung" wirst du hier - zumindest definitiv nicht von mir - nicht bekommen. Was anderes stellt es in meinen Augen nicht dar.

Für mich ist und bleibt es zwei unterschiedliche Sachverhalte, welche unterschiedlich und getrennt von einander abgerechnet werden müssen. Ob die dann - nach der Abrechnung - gegenseitig aufgerechnet werden, ist wieder eine ganz andere Sache.

VG,
Anni
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Danke für Deine Gedanken dazu - ich kann nicht verstehen, wo hier eine Steuerhinterziehung stattfinden soll?
Mir geht es um konsequente Anwendung geltenden Rechts, ganz im speziellen, weil es für mich nicht einsehbar ist, dem Finanzamt ein Geld zu schenken, das ihm nicht zusteht. Hier wird sich schon m.E. nach genug bedient, weil bei dem Geschäftswagen der unverhandelte Listenpreis  herangezogen wird und nicht Tatsachen. Das wäre ja dasselbe, wenn ich für mein Geschäft gebrauchte Möbel und Maschinen kaufen würde, als steuerliche Grundlage aber irgendwelche uralten Original UVP's der Hersteller und Lieferanten bei der Steuererklärung anbringe. Aber das führt an der frage vorbei.

Bei meinen Recherchen hierzu bin ich konsequent auf den Passus gestossen "(...) erbringt der Arbeitnehmer eine Gegenleistung (...) oder trägt er einen Teil selbst, so verringert sich der geldwerte Vorteil (...), kann jedoch nicht negativ werden."
Diese Variante ist offensichtlich gesetzlich so vergesehen. Nur habe ich keine Beispiele gefunden, die das Erbringen von Mehrarbeit als Gegenleistung für die Privatnutzung des PKW beschreiben.
Ich frage mich daher schon, wo das eine Steuerhinterziehung sein soll, wenn das klar berechnet werden kann und offen dargelegt wird. Wenn der Staat sich m.E. schon recht unverschämt verhält, was die "Bemessungsgrundlage" angeht (Kaufpreis), so sollte ein Hinterfragen / Suchen nach Alternativen legitim sein.

Gruß,

Karsten
:wink1: Hallo KBoehm,

:denk: natürlich darf man Hinterfragen und Suchen - und natürlich auch absolut verständlich.

Ich spreche nicht die Tatsache ab, dass der Listenpreis (also mit kompletter Ausstattung des Fahrzeugs!!) bei einem Gebrauchtwagen vllt nicht für dich als angemessen erscheint.
Es besteht ja auch die Möglichkeit der Fahrtenbuchführung und dies mit einer Km-Pauschale dem Arbeitgeber gegenüber abzugelten. Somit kann man die 1%-Regelung locker umgehen. Was nun wirklich besser erscheinen mag, muss jeder für sich selbst ausrechnen.

Zitat
KBoehm schreibt:
Das wäre ja dasselbe, wenn ich für mein Geschäft gebrauchte Möbel und Maschinen kaufen würde, als steuerliche Grundlage aber irgendwelche uralten Original UVP's der Hersteller und Lieferanten bei der Steuererklärung anbringe. Aber das führt an der frage vorbei.

Naja, also Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist jetzt nicht gerade das Thema. Es ist eher das Thema verfehlt ;)

Es geht doch um die private Nutzung und dem daraus entstehenden geldwerten Vorteil, welcher als Gegenleistung mit einer Zahlung an den Arbeitgeber abgegolten wird. oder hab ich jetzt das Thema verfehlt?

Die Gegenleistung stellt auf jedenfall nach Rechtsprechung mehrerer Urteile, wenn du gegoogelt hast, hast du das sicherlich auch gelesen, KEINE Arbeitsleistung (und somit keine Überstunden) dar!!

An meiner Vorgehensweise und Denkweise hat sich nichts geändert und kann weiter oben nochmals gerne nachgelesen werden ;)

Dennoch bin ich offen für neue Ansätze was dieses Thema betrifft und bin gespannt auf weitere konstruktive Vorschläge :)

VG, Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat

Es geht doch um die private Nutzung und dem daraus entstehenden geldwerten Vorteil, welcher als Gegenleistung mit einer Zahlung an den Arbeitgeber abgegolten wird. oder hab ich jetzt das Thema verfehlt?
Im Wesentlichen auf dem Punkt. Die Gegenleistung ist in diesem Fall geleistete Mehrarbeit.

Zitat

Die Gegenleistung stellt auf jedenfall nach Rechtsprechung mehrerer Urteile, wenn du gegoogelt hast, hast du das sicherlich auch gelesen, KEINE Arbeitsleistung (und somit keine Überstunden) dar!!
Nein, das habe ich nicht gefunden - hätte ich das, hätte ich vermutlich uns allen diese Unterhaltung erspart. Solltest Du zufällig Quellen haben, so würde ich mich im Vorfeld bereits für Deine Mühen, diese zu posten, danken.



Damit habe ich eine Meinung dafür ("ja, geht") und eine Meinung dagegen ("...") - ein Patt. Vielleicht "traut" sich noch jemand, einen Standpunkt beizusteuern?

Gruß, Karsten
Bearbeitet: KBoehm - 04.09.2019 05:39:33
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