ich hätte eine Grundsatzfrage zum Thema Privatnutzung Geschäftswagen.
In unserem Unternehmen ist es üblich, daß der Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Privatnutzung eines Firmenwagens im Monat ca. 10 Überstunden leistet. Dagegen ist aus meiner Sicht auch absolut nichts einzuwenden.
Ist es aber aus steuerlicher Sicht nicht auch so, daß das eine gewisse Form der "Eigenleistung" ist, die bei der 1%-Regelung steuerlich zum Tragen kommen sollte?
Wenn ich einfach rechnen würde, bei einem Gehalt von z.B. 4500 € pro Monat, ergäben sich rein rechnerisch bei 173,6 Stunden / Monat ein "Stundenlohn" von ca. 26,- €. Leiste ich also 10 Stunden zusätzlich entspräche das ca 260,- € "Mehrwert" bezogen auf Mehrarbeitsleistung.
Die 1% Regelung bei einem 40.000 € Fahrzeug beträgt 400 € - wären die 260 € "Mehrarbeit" nicht davon abzuziehen?
Danke für eure Gedanken dazu im Voraus !
K.Böhm