kann mir der Arbeitgeber den Lohn kürzen, weil ich unwetter-bedingt zwei Stunden zu spät im Büro war?
LG Biene
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05.01.2016 08:16:58
Hallo,
kann mir der Arbeitgeber den Lohn kürzen, weil ich unwetter-bedingt zwei Stunden zu spät im Büro war? LG Biene |
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05.01.2016 09:11:50
Hallo Biene,
grundsätzlich muss dir dein Arbeitgeber keine Arbeitsstunden bezahlen, die du nicht geleistet hast. Arbeitsrechtlich könnte dein Chef dir also den Lohn kürzen, wenn du wegen eines Unwetters zu spät kommst. Der übliche Weg wäre aber, dir anzubieten, dass du die zwei Stunden an einem anderen Tag nachholst. Schließlich sollte dein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass die Arbeit getan wird, die in den zwei Stunden liegen geblieben ist. Hast du mal gefragt, ob das möglich ist? Gruß HaWeBe |
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