Ausländische Arbeitnehmer

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Ausländische Arbeitnehmer, Erstattung von Reisekosten
Hallo Zusammen,

Aufgrund des Fachkräftemangel werden ab April zwei slowenische Berufskraftfahrer eingestellt.

Mitarbeiter 1.
Mietet sich eine Wohnung am Sitz des Unternehmens in Deutschland. Ist unter dem Tag mit dem LKW unterwegs und abends in der Wohnung. Freitag Mittag fährt er zu seiner Frau und seinen Kindern in die Slowakei. Frage: Ist die Erstattung der Fahrten steuerfrei möglich? Bzw. werden sie wie Familienheimfahrten angesehen? KM x 0,30 Euro? Müssen Auszeichnungen darüber geführt werden?

Mitarbeiter 2.
Kommt abends an den Firmensitz, schläft aber im LKW. Er hat keine Wohnung in Deutschland. Freitag Mittag fährt er ebenfalls zu seiner Familie in die Slowakei. Ist die Zahlung die Verpflegungsmehraufwendungrn i. H. V. 24 Euro von Dienstag bis Donnerstag möglich?

Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo Burzi,

komplizierte Frage. Man müsste sich im konkreten Fall die Besteuerungsgrundlagen und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen anschauen.

Mitarbeiter 1 begründet eine doppelte Haushaltsführung. Damit stünde ihm nach deutschem Recht die Entfernungspauschale für Heimfahrten zu.
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Doppelte-Haushaltsfuehrung-ist-steuerlich-absetzbar.html
ABER! Ich weiß nicht, wie die Besteuerung gehandhabt wird, wenn der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt im Heimatland behält. Da würde ich davon ausgehen, dass die Wohnsitzbesteuerung gilt, im Zusammenhang mit dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen. Lies mal hier nach:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuer­recht/Allgemeine_Informationen/2014-11-12-steuerliche-behandlung-arbeitslohn-doppelbesteuerungsabkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mitarbeiter 2 hat keine erste Tätigkeitsstätte. Du müsstest also den Verpflegungsmehraufwand zahlen. Aber auch in diesem Fall würde ich mal bei der IHK nachfragen, worauf zu achten ist.

Gruß
Calc
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