Aufgrund des Fachkräftemangel werden ab April zwei slowenische Berufskraftfahrer eingestellt.
Mitarbeiter 1.
Mietet sich eine Wohnung am Sitz des Unternehmens in Deutschland. Ist unter dem Tag mit dem LKW unterwegs und abends in der Wohnung. Freitag Mittag fährt er zu seiner Frau und seinen Kindern in die Slowakei. Frage: Ist die Erstattung der Fahrten steuerfrei möglich? Bzw. werden sie wie Familienheimfahrten angesehen? KM x 0,30 Euro? Müssen Auszeichnungen darüber geführt werden?
Mitarbeiter 2.
Kommt abends an den Firmensitz, schläft aber im LKW. Er hat keine Wohnung in Deutschland. Freitag Mittag fährt er ebenfalls zu seiner Familie in die Slowakei. Ist die Zahlung die Verpflegungsmehraufwendungrn i. H. V. 24 Euro von Dienstag bis Donnerstag möglich?
Vielen Dank für eure Antworten.