Abrechnung: Job in Gleitzone + 450 Euro Job + Honorartätigkeit

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Abrechnung: Job in Gleitzone + 450 Euro Job + Honorartätigkeit
Hallo,

zu meiner Situation:

Ich bin aktuell noch bis Weihnachten dieses Jahres familienversichert.
Ab dem 1.Januar.2015 arbeite ich in einem Job innerhalb der Gleitzone für 500 Euro Brutto und bin dann darüber Krankenversichert.
Auch ab dem 1.Januar.2015 starte ich einen Minijob (ca. 440 Euro Brutto).
Zusätzlich zu diesen beiden Jobs arbeite ich (vermutlich schon ab Dezember 2014) ca. 4-6 Stunden pro Woche auf Honorarbasis zu ca. 500 Euro pro Monat (Gibt es hier eine Lohngrenze, die sinnvollerweise nicht zu über-/unterschreiten ist?)

Weiterhin sei erwähnt, dass ich meinen Masterabschluss an der Universität bereits im September 2014 abgeschlossen habe, mein Zeugnis jedoch noch nicht erhalten habe und somit immernoch eingeschriebener Stundet bin).

Wie müssen diese drei Jobs zusammen abgerechnet werden?


Mit freundlichen Grüßen

bayker
Hallo Bayker,

der Midijob (500 Euro) wird normal abgerechnet. Der Minijob bleibt außen vor. Du darfst einen Minijob sogar neben einem regulären sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis ausüben. Bei der Honorartätigkeit kommt es drauf an, um was für einen Job es sich handelt. Wenn du beschäftigt bist, dann wirst du wohl in Steuerklasse VI eingetaktet. Das bedeutet hohe Abzüge. Arbeitest du selbstständig, dann musst du deine Umsätze am Ende des Jahres versteuern.
Achte in dem Fall, dass du nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit gerätst.
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Scheinselbststaendigkeit-vermeiden-Regeln-und-Tipps.html

Gruß
Isso
Hallo Isso,

vielen Dank für deine Antwort!

Ist es richtig, dass der Minijob aber nur genau dann außen vor bleibt, sofern eine Pauschsteuer von 2 % bezahlt wurde? Andernfalls muss dieser in der Steuererklärung mit abgrechnet werden?!?

Bei der Honorartätigkeit handelt es sich um eine Lehrstelle als Dozent für ein privates Unternehmen (in Kooperation mit einer Hochschule). Hier musss ich Rechnungen schreiben; arbeite demnach selbstädig. Wie wird diese Tätigkeit dann abgerechnet (welche Steuerklasse)? Und inwiefern muss ich dies der Krankenkasse melden?



Viele Grüße
bayker
Hallo Bayker,

du kannst soweit ich weiß so viele Minijobs haben wie du willst oder kannst. Die Lohnsteuer für den Minijob wird immer pauschal abgeführt. Wenn der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte abruft, muss er den Minijobber pauschal mit 2 % versteuern, wenn nicht, dann mit 20 %. Eigentlich findest du fast alles hier:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Minijobs-Arbeiten-fuer-450-Euro.html
Die Krankenkasse für deine Dozententätigkeit kannst du vergessen, solange es sich um eine Nebentätigkeit handelt.

Viele Grüße
Isso
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