Stadt Fellbach
Fellbach
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.11.2024 – VI R 21/22 entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes).|
Erstellt von (Name) E.R. am 06.02.2025
Geändert: 06.02.2025 11:02:11
Quelle:
BFH
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Igor Tishenko
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