Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.06.2024 - VIII R 32/20 entschieden.|
Erstellt von (Name) E.R. am 25.11.2024
Geändert: 25.11.2024 16:22:26
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / AnnaOmelchenko
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