Hinzuverdienstgrenze für Rentner - was kann ein Rentner dazuverdienen?

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Hinzuverdienstgrenze für Rentner - was kann ein Rentner dazuverdienen?
Hallo,

mich interessiert mal, was ein Rentner dazuverdienen kann ohne, dass es Abzüge bei der Rente gibt.

Ich denke mal gehört zu haben, dass dabei unterschieden wird, ob es ein Vollzeitrentner ist, der nicht früher in Rente gegangen ist oder ob es sich um einen Frührentner handelt oder einen Teilzeitrentner.

Kann mich hier mal Jemand aufklären? Besten Dank im Voraus!

Fruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 22.09.2015 08:47:49
Hallo Buchi,

das müsste in Anlage 19 zum Rentenbescheid stehen. Generell darf ein Rentner neben einer vollen Rente nur 450 Euro im Monat hinzu verdienen. Danach staffeln sich die Stufen in 1/3-, 1/2- und 2/3-Rente. Wer 2/3 seiner Rente bekommen will, darf nicht mehr als rund 1.000 Euro im Monat dzu verdienen. Die Rentenversicherung unterscheidet nach Ost und West. Das bedeutet, dass die Hinzuverdienstgrenzen mit steigenden Beträgen zunehmend voneinander abweichen. Du bekommst alle Informationen dazu bei der Deutschen Rentenversicherung.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

danke für Deine Antwort!

Und was passiert wenn der Rentner doch mehr als 450,- EUR verdient? Wird dann alles über 450 EUR voll angerechnet oder nur ein bestimmter Prozentanteil? Was ist mit SV-Beiträgen auf das Einkommen - fallen diese weiter voll an oder muss der Rentner wenigstens keine RV-Beiträge mehr bezahlen?

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,
ich setze jetzt mal voraus, dass wir vom Bezieher einer Regelaltersrente sprechen. Wenn ein Vollrentner mehr als 450 Euro dazuverdient, wird ihm die Rente gekürzt. Er erhält dann nur noch eine sogenannte Teilrente von 2/3 oder 1/3. Ab einem bestimmten Betrag wird der Rentenbezug komplett eingestellt.. Du kannst das bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/alte­rsrentner_hinzuverdienst.pdf
Wer eine Regelaltersrente bezieht, bekommt keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr abgezogen. Der Arbeitgeber muss aber dennoch die Arbeitgeberanteile zahlen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Rentnerarbeit allzu attraktiv wird. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht volle Beitragspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

m.E. gelten die von dir beschriebenen Regeln für Rentner, die die Altersgrenze noch NICHT erreicht haben. Ich habe mir die verlinkte Information von der Rentenversicherung angesehen. Das ist dort auch nicht deutlich erwähnt. Also: Rentner dürfen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters unbegrenzt dazuverdienen. Der Verdienst unterliegt dann nur dnoch dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer.

Gruß´
Calc
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