mich interessiert mal, was ein Rentner dazuverdienen kann ohne, dass es Abzüge bei der Rente gibt.
Ich denke mal gehört zu haben, dass dabei unterschieden wird, ob es ein Vollzeitrentner ist, der nicht früher in Rente gegangen ist oder ob es sich um einen Frührentner handelt oder einen Teilzeitrentner.
Kann mich hier mal Jemand aufklären? Besten Dank im Voraus!
das müsste in Anlage 19 zum Rentenbescheid stehen. Generell darf ein Rentner neben einer vollen Rente nur 450 Euro im Monat hinzu verdienen. Danach staffeln sich die Stufen in 1/3-, 1/2- und 2/3-Rente. Wer 2/3 seiner Rente bekommen will, darf nicht mehr als rund 1.000 Euro im Monat dzu verdienen. Die Rentenversicherung unterscheidet nach Ost und West. Das bedeutet, dass die Hinzuverdienstgrenzen mit steigenden Beträgen zunehmend voneinander abweichen. Du bekommst alle Informationen dazu bei der Deutschen Rentenversicherung.
Und was passiert wenn der Rentner doch mehr als 450,- EUR verdient? Wird dann alles über 450 EUR voll angerechnet oder nur ein bestimmter Prozentanteil? Was ist mit SV-Beiträgen auf das Einkommen - fallen diese weiter voll an oder muss der Rentner wenigstens keine RV-Beiträge mehr bezahlen?
Hallo Buchi, ich setze jetzt mal voraus, dass wir vom Bezieher einer Regelaltersrente sprechen. Wenn ein Vollrentner mehr als 450 Euro dazuverdient, wird ihm die Rente gekürzt. Er erhält dann nur noch eine sogenannte Teilrente von 2/3 oder 1/3. Ab einem bestimmten Betrag wird der Rentenbezug komplett eingestellt.. Du kannst das bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf Wer eine Regelaltersrente bezieht, bekommt keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr abgezogen. Der Arbeitgeber muss aber dennoch die Arbeitgeberanteile zahlen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Rentnerarbeit allzu attraktiv wird. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht volle Beitragspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
m.E. gelten die von dir beschriebenen Regeln für Rentner, die die Altersgrenze noch NICHT erreicht haben. Ich habe mir die verlinkte Information von der Rentenversicherung angesehen. Das ist dort auch nicht deutlich erwähnt. Also: Rentner dürfen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters unbegrenzt dazuverdienen. Der Verdienst unterliegt dann nur dnoch dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer.
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News und Fachbeiträge
xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor
In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......
Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden?
Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......
Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......
10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich
Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......
Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber
Das Wichtigste in Kürze
Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen.
Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen.
Es gibt keine......
eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch
Das Wichtigste in Kürze:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen.
Arbeitgeber müssen sich um den ......
Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert
Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......
Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>
Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmensgruppe wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Entwicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbringen wir unterschiedliche Services - vom Rechnungswesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>
Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Nützliche Excel-Tools Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>
Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>
Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>
Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode. Mehr Informationen >>
RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten
Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. Mehr Informationen >>
Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten. Mehr Informationen >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>