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11.10.2019 15:03:24
Hallo, bin ein wenig verwirrt... MA macht eine Weiterbildung (2 Jahre lang immer WE). Dafür braucht sie eine BahnCard. Kann sie diese von Arbeitgeber verlangen? Bzw. kann der AG die Kosten hier übernehmen? Um zur Arbeit zu kommen braucht sie aber keine. Danke!
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14.10.2019 09:05:30
Hallo Megi,
das hängt vom Preis der Bahncard im Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten für die Dienstfahrten ab. Liegt die Ersparnis bei den Ticketkosten für Dienstfahrten über dem Preis der Bahncard, dann kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Bahncard ohne Berechnung eines geldwerten Vorteils überlassen. Der Arbeitgeber müsste also in einer Prognose dem Finanzamt vorrechnen, dass sich die Bahncard lohnt. Wichtig bei der Sache: Immer alle Tickets von Dienstfahrten aufheben!!!! . Gruß FHH |
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14.10.2019 09:19:30
Hallo Megi, ist die Weiterbildung des AN's auf Wunsch und Anordung des AG's? Wenn ja: Reisekostenabrechnung --> hierin kann man die BahnCard mit angeben. Auch kann der AG für Schulungsmaßnahmen die BahnCard übernehmen. Wenn es dienstlich ist, dann greift "§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)". VG, Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User
freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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15.10.2019 14:24:16
Vielen Dank für die Antworten....also Anordnung von AG ist das nicht und ich denke da kann man nicht von Dienstfahrten ausgehen....
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21.10.2019 08:42:36
Hallo Megi, da es schwer nachvollziehbar ist, um welche Schulung/Fortbildung sich es handelt und wenn der AG dies nicht unterstützt, (damit meine ich jetzt nicht, ob er die Kosten der Weiterbildung über nimmt.), ja , dann kannst du davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Dienstfahrt und um Übernahme der Fahrtkosten handelt. Vllt. kann der Ma es ja im Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben? VG, Anni
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