Lohnsteuertabelle A oder B
Gandolf
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Hallo allerseits,
Kollegen und ich versuchen mal wieder, unsere Gehaltsabrechnung zu durchblicken.
Es fängt schon mit der Lohnsteuer an. Welche Lohnsteuertabelle gilt für einen angestellten Arzt, der beim ärztlichen Versorgungswerk rentenversichert ist (sich also von der gesetzlichen Rentenversicherung hat befreien lassen) und privat kranken-und pflegeversichert ist?
Ich hab irgendwie nichts logisches gefunden.
Vielen Dank für erhellende Worte...
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo Gandolf, ohne mit dem Problem in der Praxis zu tun gehabt zu haben: Durch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ändert sich der Status in der Lohnsteuer nicht. Solange ein angestellter Arzt der Sozialversicherungspflicht unterliegt, gilt Tabelle A. Gruß FHH
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Gandolf
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Vielen Dank Freelancer, ich war mir nicht sicher.
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Gandolf
Beginner
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Und gleich mal die nächste Frage.
Wenn jemand privat kranken- und pflegeversichert ist, zahlt der Arbeitgeber ja jeweils die Hälfte.
Die Hälfte wovon ist die Frage? Von dem Gesamtbeitrag der KV oder von dem niedrigeren Beitrag der sog. Basisabsicherung? Auch Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs.1 Nr.3 EStG genannt berechnet nach Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO).
Das geht bei mir, da wir auch mehrere Arbeitgeberwechsel hatten, kunterbunt durcheinander.
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