Hallo,
beginnt der Anrechnungszeitraum für ein erhöhtes Kurzarbeitergeld (ab 4. bzw. 7. Monat) nach Unterbrechung der Kurzarbeitsphase erneut oder hat die Unterbrechung der Kurzarbeit keine Auswirkung auf die Zählung der Monate?
Nehmen wir an ein Mitarbeiter war schon für 3 Monate in Kurzarbeit und geht nun erneut in Kurzarbeit. Erhält er dann schon das erhöhte Kurzarbeitergeld?
Habt ihr damit Erfahrung?
LG, Biene
beginnt der Anrechnungszeitraum für ein erhöhtes Kurzarbeitergeld (ab 4. bzw. 7. Monat) nach Unterbrechung der Kurzarbeitsphase erneut oder hat die Unterbrechung der Kurzarbeit keine Auswirkung auf die Zählung der Monate?
Nehmen wir an ein Mitarbeiter war schon für 3 Monate in Kurzarbeit und geht nun erneut in Kurzarbeit. Erhält er dann schon das erhöhte Kurzarbeitergeld?
Habt ihr damit Erfahrung?
LG, Biene