wie sieht es eigentlich in Unternehmen mit Arbeitszeitkonten bei Kurzarbeit aus? Müssen die Mitarbeiter zunächst die Arbeitszeitguthaben aufbrauchen, bevor wir in Kurzarbeit gehen?
Viele Grüße
Schn
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03.11.2020 12:41:29
Hallo Forum,
wie sieht es eigentlich in Unternehmen mit Arbeitszeitkonten bei Kurzarbeit aus? Müssen die Mitarbeiter zunächst die Arbeitszeitguthaben aufbrauchen, bevor wir in Kurzarbeit gehen? Viele Grüße Schn |
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03.11.2020 15:52:58
Hallo,
das kommt auf das Arbeitszeitkonto an. Faustregel: Wenn es eine Vereinarung darüber gibt, wofür das Arbeitszeitkonto geführt wird, kann vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden, es bei Kurzarbeit aufzubrauchen (Altersteilzeit, Sabbatical, Saisonausgleich etc.). Ansonsten müssen Arbeitszeitguthaben erst aufgebraucht werden, bevor Kurzarbeit möglich ist. Die : Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens wird nicht verlangt, soweit es - vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, - zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeit angespart worden ist und 150 Stunden nicht übersteigt, - ausschließlich für eine gesetzlich mögliche Freistellung von der Arbeit oder die Verringerung der Arbeitszeit bestimmt ist, - 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigt oder - länger als ein Jahr unverändert bestanden hat. Sofern es sich um geschützte Arbeitszeitguthaben handelt, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde. Die Ausnahmen hat der Gesetzgeber in § 96 SGB III formuliert. Gruß HaWeBe |
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