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Gast schreibt: Wie kann ein Arbeitnehmer in einem Monat mehr als sechs Wochen krank sein? |
Das geht natürlich nicht, aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Arbeitnehmer, wenn er mehr als 6 Wochen in den letzten 12 Monaten krank war, wegen ein und der selben Krankheit arbeitsunfähig war. Sollte dies der Fall sein, ist der Arbeitgeber nicht mehr in der Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse am Zug zur Erstattung des Krankengeldes an den Arbeitnehmer.
Daher braucht man nicht 6 Wochen "am Stück" krankgeschrieben sein, es langt, wenn es 6 Wochen wegen ein und der selben Krankheit, im Zeitraum von 12 Monaten arbeitunfähig war.
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Gast schreibt: oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt, oder? |
Naja, aus Sicht des Arbeitnehmers mag das wohl so sein. Aber stellt euch mal vor, ihr wärt Arbeitgeber, und ihr würdet den Lohn vorab - auf "unternehmerisches Risiko" ausbezahlen und es würde herauskommen, dass der Arbeitnehmer eigentlich im Krankengeldbezug ist. Dann müsst ihr die komplette Abrechnung stornieren und vom Arbeitnehmer dann das Geld wieder einfordern, da dieser ja das Krankengeld von der Krankenkasse erhalten hat, das wäre ein wirkliches "Guddel-Muddel". Und dem Arbeitnehmer würde es dann auch wieder nicht passen.
Denn er müsste das bereits erhaltene - zuviel bezahlte - Geld wieder dem Arbeitgeber zurück geben, da es ihm nicht zu steht.
Daher - kurz um:
Der Arbeitgeber hat es - aus meiner Sicht - absolut richtig gemacht!
VG,
Anni