Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

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Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten
Hallo Anni,

Vielen Dank für deine Erläuterungen. Du kannst das viel besser als ich. :klatschen:  Die Sache hat ja immer zwei Seiten. Wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglicherweise schon belastet ist, kann der Arbeitgeber einen solchen Fall nutzen, um einen Mitarbeiter loszuwerden. Schließlich hat er einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer die Fehlzeiten für seine Gesundung nutzt.
Deshalb würde ich als AN immer mit offenen Karten spielen. Wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehmen würde, würde ich meinen Chef darüber informieren. In der Situation des Fragestellers würde ich meinem Chef zu erklären versuchen, dass ich auf das Geld aus dem Nebenjob angewiesen bin, und warum ich den Nebenjob weiter ausüben aber nicht in die Firma kommen kann. Alles andere belastet das Arbeitsverhältnis, zum Schaden für beide Parteien.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

Da gebe ich dir vollkommend recht. Reden und offen miteinander umzugehen ist eine gute Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne Frage. :)

Ich war selbst überrascht, dass sowas geht. Und war auch immer deiner Ansicht. Bis mich die Krankenkasse darüber aufgeklärt hat, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt nicht immer gleich das "AUS" für eine komplette Beschäftigung bedeutet.
Aber Freudestrahlend sind wir dies nicht begegnet und dieser Arbeitnehmer ist nicht mehr in unserem Unternehmen beschäftigt ;(

Zitat
HaWeBe schreibt:
Schließlich hat er einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer die Fehlzeiten für seine Gesundung nutzt.

Das sollte man ohnehin definitiv tun. Keine Frage! Geb ich dir uneingeschränkt recht :)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo!

Ich habe eine Frage und zwar habe ich heute mit meiner Leiharbeitsfirma gesprochen und meine AU ist zu spät eingegangen. Nun hat der Personalchef gesagt er wüsste nicht wie er es verrechnen soll obwohl ich seit dem 01.11.18 - 17.11.18 arbeitsunfähig bin weil sie so spät einging. Aber er muss doch zahlen da er sie erhalten hat oder nicht?

Lieben Gruß
Hallo,

wie kann es sein, dass eine AU mit 14  Tagen Verspätung eingeht?!  :o  Hat da niemand mal nachgehakt? Wie hast du das gegenüber eurem Lohnbuchhalter begründet? Man müsste die Einzelheiten besser kennen. Grundsätzlich gilt die Lohnfortzahlung ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber informiert worden ist. Die AU muss ihm allerdings innerhalb von 3 Tagen vorliegen. Du als Arbeitnehmer hast die Pflicht, alles zu tun, um das sicherzustellen. Ich kenne die genauen Umstände natürlich nicht. Warst du so schwer angeschlagen, dass du dich tatsächlich nicht um deine AU kümmern konntest? Gibt es niemanden, der für dich diesen Schein in einen Briefumschlag tun und in den Kasten stecken konnte? Es ist deine Aufgabe, das zu erklären.  

Gruß
FHH
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