Vielen Dank für deine Erläuterungen. Du kannst das viel besser als ich.
Die Sache hat ja immer zwei Seiten. Wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglicherweise schon belastet ist, kann der Arbeitgeber einen solchen Fall nutzen, um einen Mitarbeiter loszuwerden. Schließlich hat er einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer die Fehlzeiten für seine Gesundung nutzt. Deshalb würde ich als AN immer mit offenen Karten spielen. Wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehmen würde, würde ich meinen Chef darüber informieren. In der Situation des Fragestellers würde ich meinem Chef zu erklären versuchen, dass ich auf das Geld aus dem Nebenjob angewiesen bin, und warum ich den Nebenjob weiter ausüben aber nicht in die Firma kommen kann. Alles andere belastet das Arbeitsverhältnis, zum Schaden für beide Parteien.
Gruß
HaWeBe













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