Korrektur der Lohnabrechnung nach Austritt

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Korrektur der Lohnabrechnung nach Austritt
Hallo,

wie wird eine Korrektur einer Lohnabrechnung vorgenommen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausgetreten ist.  Beispiel: Austritt des AN zum 30.06.2015, Abmeldungen der Krankenkasse, Lohnsteuerbescheinigung etc. wurde alles erledigt. Jetzt stellt der AN fest, dass die letzte Lohnabrechnung fehlerhaft ist, und fordert eine Korrektur.  Die Korrektur wurde vom Arbeitgeber wie folgt vorgenommen: Es gab einfach eine neue Lohnabrechnung für den Monat Juli mit dem Restbetrag. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde ausgestellt: Dauer des Dienstverhältnisses mit 01.07.2015 bis 31.07.2015 mit dem bescheinigten REstbetrag.  Ist dies so zulässig? Hätte der Arbeitgeber die Lohnabrechnung für den Juni berichtigen müssen?  Das "Dienstverhältnis" hat zum 30.06.2015 geendet. Die Bescheinigung sagt jetzt etwas anderes aus.

Vielen Dank schon mal für die Antworten
Hallo imi,

ich denke hier hätte der Arbeitgeber den Juni berichtigen müssen. Einfach alles in den Juli vortragen, ist m.E. nicht zulässig.

Mal sehen was andere dazu sagen ...

VG, Biene
Hallo ,

ich ergänze jetzt mal den Beitrag von oben: Die Meldung für die Rentenversicherung wurde für den Zeitraum vom 01.06.2015 bis 30.06.2015 bestätigt. Die Lohnsteuerbescheinigung weist jedoch den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2015 aus. Kann das sein?

Viele Grüße
Hallo Imi,

Biene hat Recht: Der Juni muss korrigiert werden.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

vielen Dank, aber kann dies auch begründet werden? Die Lohnabrechnung wird von einem Rechenzentrum erstellt. Einfach zu begründen, das muss korrigiert werden, ist vielleicht zu wenig.

Danke :oops:
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