Höherer Lohnsteuerabzug durch Lohnprogramm bei Sozialversicherungfreiem Angestellten

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Höherer Lohnsteuerabzug durch Lohnprogramm bei Sozialversicherungfreiem Angestellten, Lohnprogramm und BMF-Rechner ziehen unterschiedliche Lohnsteuer ab
Hallo Zusammen,

ich versuche kurz das Problem zu schildern.

Ein Angestellter hat den Status "selbständig" erhalten. Somit fällt er aus der SV raus. AG übernimmt keinen Zuschuss zur privaten KV/PV.

Er ist Stkl. III, keine Kinder, keine Kirche. 38 Jahre. B-Tabelle.

Wir haben in unserem Lohnprogramm alle Daten laut unserem Lohnprogrammanbieter richtig hinterlegt. Im Vergleich zum BMF-Rechner (mit den gleichen Daten wie im Lohnprogramm) wird auf der Abrechnung aber weniger Lohnsteuer abgezogen. Unser Lohnprogrammanbieter kommt nicht weiter und meint der Angestellte soll über die Steuererklärung alles weitere korrigieren.

Uns ist nun nach einigem "rumprobieren" aufgefallen, dass wenn wir im BMF-Rechner aus KV-frei wieder KV-pflichtig machen und somit die KV und PV mit einbezogen wird, plötzlich der gleiche Lohnsteuerabzug wie auf der Abrechnung erscheint.

Uns ist das leider nicht ganz klar! Wer kann uns weiterhelfen? Was passiert hier im Hintergrund im Lohnprogramm? Ist das so korrekt?

VG
Hallo,

na da scheint ja der BMF-Rechner mit Nicht SV-Pflichtigen nicht so richtig klar zu kommen. Die Lohnsteuer sollte ja mit SV-Abzug geringer ausfallen. Habt Ihr schon andere Online-Rechner probiert? Einfach mal nach Netto Lohn Rechner suchen.

Ansonsten hat der Softwareanbieter schon richtig gesagt, dass das Ganze dann ja mit der ESt.-Erklärung bereinigt werden kann.

LG, Biene  :wink1:
Hi,
ich würde sagen, hier berücksichtigt ein Programm einen Freibetrag(warum auch immer), frag mal den Versicherten an, er soll dir die Rechnung der privaten KK schicken, da steht auch drauf wie viel du steuerlich berücksichtigen darfst, dann rechnet dein Programm auf jeden Fall richtig.
Beste Grüße

Jörg
Hallo Kathi,

der BMF-Rechner ist kein vollwertiges LA-Programm. Ein SV-freier Mitarbeiter darf z.B. nicht mit 101 geschlüsselt sein. Der BMF-Rechner könnte aber genau davon ausgehen.

Gruß
Rainer
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