Firmenwagen Verrechnung geldwerter Vorteil mit Nutzungsentgelt

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Firmenwagen Verrechnung geldwerter Vorteil mit Nutzungsentgelt, Firmenwagen Verrechnung geldwerter Vorteil mit Nutzungsentgelt
Hallo liebes Forum :wink1:

bin neu hier un hätte da mal eine Frage:

Und zwar stellt sich gerade die Problematik den Abzug des geldwerten Vorteils vom Nettolohn zu berechnen. Ein AN hat einen Firmenwagen mit privater Nutzung und kommt auf einen geldwerten Vorteil von 500,-€(1% Regelung + 0,03% für den Arbeitsweg). Dann wurde eine Nutzungsentgelt vereinbart das den geldwerten Vorteil um 417€ mindert. Also kommt auf das Bruttogehalt insgesamt 83€ drauf(500-417). Nun kommen die üblichen Abzüge Steuer+SV = Nettogehalt. Dann wird aber der geldwerte Vorteil von 500,-€ in Abzug gebracht und so entsteht dann der Auszahlungsbetrag.
Ist das so korrekt oder dürften eigentlich nicht nur die 83 € wieder abgezogen werden?

Habe schon überall gesucht aber klarer ist es mir bisher noch nicht geworden, und die Gehaltsrechner schmeißen auch unterschiedliche Ergebnisse aus :|

Viele Grüße

Sam
Hallo samseme,

Schau dir mal diesen Artikel an:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Lohnabrechnung-bei-Dienstwagen-die-1-Regel.html
Da gibt es ein schönes Rechenbeispiel. Wenn ich dich richtig verstehe, liegt dein geldwerter Vorteil für 1% und Arbeitsweg bei 500 Euro. Der geldwerte Vorteil wird dir nicht vom Gehalt abgezogen, sondern er wird hinzugerechnet.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Nutzungsentgelt vereinbart wird. Ich kann dir leider nicht sagen, ob solche Nutzungsentgelte vom Brutto oder vom Netto abgezogen werden.
Wenn wir vom Brutto asugehen, wird der geldwerte Vorteil (500 Euro) zum zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet. Dann zieht dein Arbeitgeber offenbar das vereinbarte Nutzungsentgelt (417 Euro) ab. Damit blieben 83 Euro um die sich dein zu versteuerndes Einkommen erhöht.

Gruß
FHH
Hallo FreelancerHH,

vielen Dank für die Antwort erstmal.
Hier die Abrechnung mal kurz als Beispiel zur Verdeutlichung(Zahlen sind Beispiele):

Gehalt X 5000,-
Abzug aus Nutzungsentgelt                  -  417,-
geldwerter Vorteil X + 500,-

zu versteuerndes Brutto                           5083,-

-Steuer & SV

[COLOR=#990033]- geldwerter Vorteil X -500,-[/COLOR]
=Netto X 2300,-


Die Frage die ich mir stelle ist ob der Abzug von 500,-€ in rot korrekt ist und hier nicht 83,-€ stehen müssten, da ja auch nur 83,- oben mehr versteuert werden müssen. Nutzungsentgelt ganz nach diesem Beispiel: http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/131337.pdf

Vielen Dank
Sam
Hallo Samseme,

wieso sollte ein geldwerter Vorteil wieder abgezogen werden? Mit welcher Begründung? Das darf der doch gar nicht!  :o
Lass uns mal zusammenfassen: Du zahlst monatlich 917 Euro dafür, dass du einen Firmenwagen fahren darfst. Mein Tipp: Stell ihn deinem Arbeitgeber auf den Parkplatz, leg ihm Schlüssel und Papiere auf den Schreibtisch und sag ihm, dass du dir jetzt ein eigenes Auto kaufst, das kommt dich erheblich billiger. Für das Geld kannst du dir jedes Jahr einen neuen Kleinwagen kaufen.

Beste Grüße
HaWeBe
Hallo,

@HaWeBe: ich vermute hier liegt ein MIssverständnis vor.

Wir lassen mal im 1. Schritt das Nutzungsentgelt weg, damit es nicht verwirrt.

Der geldwerte Vorteil (1%) wird dem Brutto-Gehalt zugeschlagen. Aus 5.000brutto werden 5.500 EUR. Das wird dann versteuert. Die Lohnsteuer ist mit 5.500 entsprechend höher als bei enem Gehalt von 5.000 EUR. Das Finanzamt ist also soweit glücklich. Nun soll der AN aber keine 5.500 brutto haben, sondern nur die 5.000, daher werden die 500 (geldwerter Vorteil, 1%) wieder abgezogen. Sonst hätte der AN ja netto mit Firmenwagen noch mehr als vorher ohne Firmenwagen. ;)  Unterm Strich bleibt nur die Mehrbelastung aus der höheren Lohnsteuer.

In diesem Fall kommt noch dazu, dass der AG ein Nutzungsentgelt in Höhe von 417 EUR erhebt. (Am Rande: Wenn dieses neben der Fahrzeugnutzung auch alle Nebenkosten mit abdeckt, ist das evtl. auch noch vorteilhaft für den AN.)  Das Nutzungsentgelt muss jetzt eigentlich noch beim geldwerten Vorteil berücksichtigt werden, denn der AN bekommt ja den Firmenwagen nicht komplett kostenfrei, sondern zahlt ja ein Entgelt dafür. Es sollten also nur 83 EUR noch als geldwerter Vorteil zu versteuern sein.

Gruß, CP1
Bearbeitet: CP1 - 29.04.2015 15:55:20
Sorry sameme,

CP1 hat natürlich Recht. Man soll doch mehr Zeit nehmen, wenn man eine Frage beantwortet. Ein Blick in den von Freelancer HH verlinkten Beitrag hilft weiter: Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, der dem Lohn natürlich nicht hinzugerechnet wird. Mich hat der Abzug etwas verwirrt.

Entschuldigung
HaWeBe
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