Firmenwagen und AG-Pauschale
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Liebes Forenteam,
für einen Mitarbeiter soll für 15 Tage in der Lohnabrechnung eine Steuerbeteiligung durch den Arbeitgeber eingetragen werden. Nun die 1% vom Listenpreis und die 0,03% zwecks Fahrten zur Arbeit lassen sich ohne Probleme eintragen, aber wie wird die Steuerbeteiligung berechnet? So müssten doch am Schluss nur noch die 1% vom Netto als Geldwerter Vorteil abgezogen werden oder?
Beispiel siehe Anhang.
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Hallo dahuba, das musst du noch etwas genauer erklären. Um was für eine Steuerbeteiligung geht es? Gruß Calc
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Hi,
gibt es zu diesem Thema etwas Neues? Das würde mich auch interessieren. Eine Steuerbeteiligung des Arbeitgebers am geldwerten Vorteil des Firmenwagens hatten wir auch noch nicht.
Gruß, CP1
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Biene
Aktives Mitglied
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Registrierung: 09.08.2005
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Hallo,
geht es hier evtl. um die Pauschalversteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Der Arbeitgeber kann beim Firmenwagen den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch mit 15% pauschal versteuern. Dann würden nur noch die 1% als geldwerter Vorteil bleiben und müssten versteuert werden.
LG, Biene
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Biene
Aktives Mitglied
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Registrierung: 09.08.2005
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achja, die 15 Tage, die oben genannt sind werden als gewöhnlicher Wert für die Anzahl der Tage, die durchschnittlich ein Arbeitnehmer monatlich zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fährt. Der Wert kann also auch auf z.B. 20 erhöht werden, müsste dann jedoch evtl. dem Finanzamt näher erklärt werden.
@dahuba: Die 1% werden letztlich nicht vom netto abgezogen, sondern nur die Lohnsteuer, die auf diesen Betrag anfällt. Der Weg ist grob skizziert so: Auf das brutto kommen die 1% drauf. Das gesamte brutto wird dann entsprechend versteuert. Am Ende wird jedoch der 1% Betrag wieder abgezogen, so dass der 1% Betrag hier neutralisiert ist und am Ende nur der höhere Steuerabzug übrig bleibt.
Was viele nicht verstehen: Deine Kosten für den Firmenwagen sind nicht die 1% des Listenpreises, sondern die darauf entfallende Lohnsteuer!
LG, Biene
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