Austritt: Berechnung Teillohnzahlungszeitraum für TZ-Mitarbeiter (4-Tage-Woche)

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Austritt: Berechnung Teillohnzahlungszeitraum für TZ-Mitarbeiter (4-Tage-Woche), Austritt: Berechnung Teillohnzahlungszeitraum für TZ-Mitarbeiter (4-Tage-Woche)
Hallo an alle Mitglieder im Forum,

ein Mitarbeiter-Austritt erfolgt nicht am Monatsende, sondern während des Monats.

Wie erfolgt die Berechnung des Teillohnzahlungszeitraums im Austrittsmonat unter Berücksichtigung der arbeitstäglichen Berechnungsmethode im Fall einer TZ-Beschäftigung mit einer regelmäßigen 4-Tage-Woche (Soll-Arbeitszeit: 8 Stunden/Tag)?

Ist eine Abrechnungsmethode nach Arbeitstagen auf Basis einer 5-Tage-Woche (VZ-MA) für einen TZ-Mitarbeiter mit einer 4-Tage-Woche zulässig? Vielen Dank.

Viele Grüße,
Bowling 987
:wink1:  Hallo Bowling987,

sie die Arbeitstage des TZ-MA immer gleich? Oder variiert es von Woche zu Woche?

Es spielt doch keine Rolle ob ein MA 5-Tage oder 4-Tage oder 6-Tage die Woche arbeitet. Es wird doch immer die Ansicht des AN hergenommen, und dann der Lohn durch die vom AN zu erbrachten Arbeitstage geteilt.
Ein untermonatiger Austritt des AN bedeutet, dass er z.B. am 25.09. aus dem Unternehmen austritt.

Bis dorthin hat er z.B. 14 Arbeitstage gearbeitet. Und diese bekommt er vergütet.
Wenn er die Tage nicht gearbeitet hat, oder sonst keine bezahlte Abwesenheit begründet, wird ja auch nichts bezahlt.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni  :wink1: ,

danke für Deinen schnellen Beitrag.
Der Mitarbeiter hat eine arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag. Der Mitarbeiter arbeitet regelmäig Teilzeit mit 4 Tagen wöchentlich.

Viele Grüße,
Bowling 987
:wink1: Hallo Bowling987,

Zitat
Bowling987 schreibt:
Der Mitarbeiter hat eine arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag.

Der Bruttoarbeitslohn für den Monat : die Arbeitstage für den kompletten Monat (inkl. Feiertage!) x die Arbeitstage für den Monatsabschnitt

Ein Beispiel für den Monat September 2019 (Arbeitstage: 17 Arbeitstage (4-Tage-Woche); 1.800 € / Monat; Austritt: 15.09.19 (8 Arb.Tg.))

1800 : 17 = 105,88 € / Tag
105,88 x 8 = 847,04 € für 8 Arb.Tg.

Dem Mitarbeiter steht für den untermonatigen Austritt am 15.09.19 ein Bruttoarbeitslohn von 847,04 € zu.

Hier wird immer der jeweilige, betreffende Monat in Betracht gezogen. Die Arbeitstage sind ja von Monat zu Monat unterschiedlich.

Hoffe, konnte damit soweit weiterhelfen.

VG,
Anni
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