ein Mitarbeiter-Austritt erfolgt nicht am Monatsende, sondern während des Monats.
Wie erfolgt die Berechnung des Teillohnzahlungszeitraums im Austrittsmonat unter Berücksichtigung der arbeitstäglichen Berechnungsmethode im Fall einer TZ-Beschäftigung mit einer regelmäßigen 4-Tage-Woche (Soll-Arbeitszeit: 8 Stunden/Tag)?
Ist eine Abrechnungsmethode nach Arbeitstagen auf Basis einer 5-Tage-Woche (VZ-MA) für einen TZ-Mitarbeiter mit einer 4-Tage-Woche zulässig? Vielen Dank.
Viele Grüße,
Bowling 987