ATZ (Beginn unterjährig)

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ATZ (Beginn unterjährig), ATZ, Sonderzahlung
Hallo zusammen  :wink1: ,

unser Unternehmen ist Tarifgebunden (M+E BaWü) d.h.
50% Urlaubsgeld (06/16)
55% Weihnachtsgeld (11/16)

Jetzt wurde im Juli kurzfristig beschlossen, dass ein MA in ATZ geht. (ab 08/16...)
Lt. Tarif erhält er ab Beginn der ATZ 1/12 Urlaubsgeld und 1/12 Weihnachtsgeld pro Monat.
Nun hat er ja im Juni allerdings schon sein Urlaubsgeld in voller Höhe erhalten.
Heißt doch dann auch, dass er ab 08/16 nur noch den Anspruch auf die 55% Weihnachtsgeld (Summe / 5 Monate (Aug-Dez) und das monatlich) hat  und der nächste Anspruch auf das Urlaubsgeld in 01/17 entsteht, oder??? :denk:

Wie macht ihr das?

Lieben Dank für Eure Hilfe,
L&G
Hallo L&G,

ändert sich denn mit dem Eintritt in die ATZ das Gehalt? Altersteilzeit besteht nach meinem Verständnis aus einer Ansparphase, in der der Arbeitnehmer mehr arbeitet, damit er im Alter weniger arbeiten muss - bei gleichem Einkommen.
Kannst du hier nachlesen:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Teilzeitarbeit-Rechte-Pflichten-Tipps.html
Wenn dem so wäre, sollte sich auch bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld nichts ändern. Ich kenne allerdings den Tarifvertrag nicht.

Gruß
HaWeBe
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