Anteil der Privatnutzung gemäß Fahrtenbuch
Ali
Beginner
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Hallo, ich habe eine Frage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Fahrtenbuchmethode. Folgende Situation: einem Arbeitnehmer wurde im Januar zum 30.04. und mit sofortigen Freistellung gekündigt. Der Dienstwagen wurde im Januar an 9 Tagen genutzt, im Februar gar nicht und im März 2x. Es waren lt. Fahrtenbuch insgesamt 24 km reine Privatnutzung, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte 306 km und betrieblich 98 km. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils teilt der Arbeitgeber die Summe aller Pkw-Kosten für 4 Monate i. H. v. ca. 6.000 EUR (hauptsächlich Leasingraten) durch 428km und multipliziert mit 330km. Es ergibt sich ein km-Preis i.H.v. 14 EUR! Ist die Berechnung korrekt?
Wie wäre es in einem hypothetischen Fall: 3 Monate Pandemie, das Dienstfahrzeug steht in der heimischen Garage, 1x Privatfahrt zur Apotheke, keine Dienstfahrten. Pkw-Kosten für 3 Monate 3.000 EUR. Geldwerter Vorteil? 3.000 EUR?
Vielen Dank für die Antworten.
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo Ali, zunächst möchte ich dir ganz dringend raten, einen Steuerberater aufzusuchen. Fahrtkosten zählen zu den Lieblingsobjekten von Außenprüfern, vor allem bei Fahrtenbuchmethode. Wenn du hier etwas falsch machst, rächt sich das garantiert.
Um mal mit dem hypothetischen Fall anzufangen: Da müsstest du die Gesamtkosten des Fahrzeugs durch die Jahreskilometerleistung teilen. Der Betrag ist dann in € der Betrag, den du mit der Summe der privat gefahrenen Kilometer multiplizierst. Das ist dann der geldwerte Vorteil, auf den das Finanzamt Lohnsteuer berechnet. Wie gesagt: Dringend zum Steuerberater. Viel Erfolg FHH
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Ali
Beginner
Beiträge: 4
Punkte: 4
Registrierung: 08.06.2022
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Hallo FreelancerHH, erstmal vielen Dank für deine Antwort. Zum Thema Fahrtenbuchmethode: es gibt mitlerweile elektronische Fahrtenbücher z.B. Vimcar (ist rechtssicher). Das ist nicht das Problem. Hier habe ich überhaupt keine Bedenken. Es geht mir tatsächlich um die Berechnung des geldwerten Vorteils im konkreten aber auch im hypothetischen Fall. Wenn ich deinem Rechenweg folge, dann hat der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil schon richtig errechnet. Den hypothetischen Fall habe ich gebracht, um die Berechnung gespitzt darzustellen. Hier wäre für 1 private Fahrt, 3000 EUR geldwerter Vorteil fällig.
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