ich habe eine Frage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Fahrtenbuchmethode.
Folgende Situation: einem Arbeitnehmer wurde im Januar zum 30.04. und mit sofortigen Freistellung gekündigt.
Der Dienstwagen wurde im Januar an 9 Tagen genutzt, im Februar gar nicht und im März 2x.
Es waren lt. Fahrtenbuch insgesamt 24 km reine Privatnutzung, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte 306 km und betrieblich 98 km.
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils teilt der Arbeitgeber die Summe aller Pkw-Kosten für 4 Monate i. H. v. ca. 6.000 EUR (hauptsächlich Leasingraten) durch 428km und multipliziert mit 330km. Es ergibt sich ein km-Preis i.H.v. 14 EUR!
Ist die Berechnung korrekt?
Wie wäre es in einem hypothetischen Fall: 3 Monate Pandemie, das Dienstfahrzeug steht in der heimischen Garage, 1x Privatfahrt zur Apotheke, keine Dienstfahrten. Pkw-Kosten für 3 Monate 3.000 EUR. Geldwerter Vorteil? 3.000 EUR?
Vielen Dank für die Antworten.