Abrechnung Dienstwagen auf der Gehaltsabrechnung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Abrechnung Dienstwagen auf der Gehaltsabrechnung
Hallo zusammen,

ich habe auch mal eine Frage zum Dienstwagen.
Habe zwar schon seit einem Jahr einen, aber bin über eine Sache heute zufällig gestossen und finde einfach keine Lösung.

Meine Firma hat einen Firmenwagen gekauft (nicht geleast).
Den Kaufpreis kenn ich leider nicht.

Ich zahle für den Firmenwagen (KFZ-Nutzung): EUR 489,14 brutto
Desweiteren bezahle ich KFZ-Nutzung pauschal: EUR 162,00 brutto
TOTAL EUR 651,14 brutto

Die EUR 489,14 sind die 1%-Regelung plus Kilometer-Pauschale.
Ich wohne 42 km entfernt von meiner Arbeitsstätte, also vom Bruttolisten(neu)preis 0,03% x 42 km.

Die EUR 162,00 sind mein Nutzungsentgelt, wo mir jetzt erst beim schlau lesen aufgefallen ist, dass es nicht vertraglich vereinbart oder besprochen wurde. Jedoch will ich mich daran jetzt erstmal nicht aufhängen.
Ich frage mich eher wie das nun bei der Abrechnung zum Tragen kommt.

Ich habe gelesen das die die KFZ-Nutzung (EUR 489,14) als geldwerter Vorteil gilt und somit versteuert wird. Die KFZ-Nutzung pauschal (EUR 162,00) müsste davon ja abgezogen werden. Sowie hier auf der Homepage beschrieben:

ZITAT
Buchung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, den der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt bekommt. Der geldwerte Vorteil wird zunächst wie oben beschrieben berechnet und auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. vom Gesamtbetrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen. Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten.
ZITATENDE

Allerdings wird bei mir kein Nettobetrag abgezogen und der geldwerte Vorteil wird auch nicht gemindert.
Mir werden komplett EUR 651,14 von meinem Nettogehalt abgezogen, welches mein Nettogehalt natürlich nach Abgaben von Steuern etc. um EUR 651,14 senkt. Ist das korrekt?

Wie gesagt kann ich dazu leider nichts finden.
Wenn das korrekt ist, dann ist ja alles in Ordnung und ich habe was dazu gelernt, wenn nicht dann habe ich über 12 Monate zu wenig Gehalt bekommen. Wie auch immer ich das zurückkriegen soll....

Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus
Bearbeitet: Razul84 - 18.01.2016 17:14:09
Hallo,

ich fasse mal zusammen: Dein Chef zieht dir das Brutto aus der 1-%-Regel vom Nettolohn ab?! Habe ich das richtig verstanden? Das hört sich nach einem guten Deal für deinen Arbeitgeber an: Du bezahlst den Firmenwagen mit allen laufenden Kosten von deinem Netto und zahlst dann noch eine Nutzungspauschale.
Die 1%-Regel funktioniert so:

1. Der Arbeitgeber ermittelt einen FIKTIVEN Betrag (1% vom Bruttolistenneupreis).
2. Der Arbeitgeber addiert diesen FIKTIVEN Betrag zu deinem regulären Bruttolohn.
3. Auf diesen Betrag führt der Arbeitgeber Steuern und SV-Beiträge ab.
4. Der FIKTIVE Betrag NACH STEUERN wird wieder abgezogen.
5. Der Rest ist dein Nettolohn.

Du als Arbeitnehmer solltest nach der Stellung des Dienstwagens nur merken, dass deine Abzüge ein bisschen höher sind als vorher, weil dein Brutto mit dem fiktiven Betrag in eine höhere Steuerklasse rutschen dürfte. Das zu den 489,14.
Die 162 Euro Nutzungspauschale ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Die musst du von deinem Nettolohn bezahlen.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

das hast du ganz gut zusammengefasst. :)

Ich kriege die EUR 489,14 (1%-Regelung plus Fahrtweg) brutto von meinem Netto abgezogen sowie auch die EUR 162,00 Nutzungspauschale.
Zu den EUR 162,00 Nutzungspauschale will ich, wie gesagt, nix sagen, das ist schon in Ordnung, aber mir dann total EUR 651,14 abzuziehen ist doch schon heftig, daher fällt mein Netto schon sehr gering aus.

Ich müsste dann also wirklich mal mit unserer Buchhaltung sprechen.....
ist es denn möglich das entgangene Netto wieder zurück zu bekommen?

Danke und Gruß
Guten Tag,

ich habe eine Frage zum geldwerten Vorteil. Wenn ein Firmenwagen den Bruttolistenpreis von 40.000.- € hat und der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 5000.- € übernehmen muss, welcher Betrag wird dann bei der Berechnung des geldwerten Vorteils zugrunde gelegt?
Das müssten dann doch "lediglich" 35.000.- € sein oder täusche ich mich da?

Eine weitere Frage: zusätzlich zum geldwerten Vorteil behält der Arbeitgeber monatlich noch einen Betrag (ca. 150.- €) als UST-Beitrag FA-KFZ ein. Ist das üblich bzw. legitim?

Freue mich auf Antwort
Danke  und Gruß
Hallo Ziza,

dass der Arbeitnehmer einen Eigenanteil zum Preis des Firmenwagens leistet, kommt vor. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils bleibt aber der Bruttolistenneupreis mit allen Extras.
Zur zweiten Frage: Innerbetrieblich lässt sich alles mögliche vereinbaren. Das ist dann auch legitim. Der rechtliche Rahmen ist allerdings mit der 1%-Regel erledigt.

Gruß
FHH
Seiten: 1
Antworten

News und Fachbeiträge


Reitunterricht im Rahmen der Freizeitgestaltung nicht umsatzsteuerbefreit Reitunterricht im Rahmen der Freizeitgestaltung nicht umsatzsteuerbefreit Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.01.2025 entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung......

Studie: Zwei von drei Bewerbungen mit Hilfe von KI erstellt Studie: Zwei von drei Bewerbungen mit Hilfe von KI erstellt Bewerbungen scheitern, weil sich Jobsuchende oft auf Verdacht bewerben und ihre Unterlagen zu wenig mit den Anforderungen der Arbeitgeber abgleichen. Das ist das Ergebnis einer neuen Stepstone Studie,......

Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Viele Unternehmen legen immer noch großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter untereinander möglichst wenig über ihr individuelles Gehalt sprechen. Sogar in vielen Dienstverträgen findet sich immer noch......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Stellenanzeigen

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>