Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps
Schönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Informationen !
Mich interessiert folgendes Detail:
die 6 Wochen,bzw.42 Tage, werden die auch zusammenaddiert, wenn die Krankmeldungen unterbrochen werden z.B. durch eine zusätzliche Arbeitswoche, die man absolviert hat ?
Oder spielt es keine ROlle, ob man am STück 6 Wochen ausfällt oder sich die Tage kumuliert haben ?
Herzlichen Gruß
JW
Hallo JW,

In der Regel kumuliert da nichts. Wenn Sie aber schon sechs Wochen krank gewesen sind, dann wieder arbeiten gehen und kurz darauf wegen DERSELBEN Krankheit erneut ausfallen, dann gelten nicht die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Dann müssen Sie gleich Krankengeld beantragen. Da meldet sich dann aber die Krankenkasse bei Ihrem Arbeitgeber und bei Ihnen.

Gruß
HaWeBe
Bearbeitet: HaWeBe - 02.02.2017 08:37:08
Hallo ich hätte eine Frage
Und zwar bin ich Azubi im 2. Lehrjahr und hab mir vor einem Jahr das Schlüsselbein gebrochen und bekam eine Metallplatte rein. Diese habe ich vor 5 Wochen wieder raus machen lassen weil es notwendig war.. Insgesamt war ich genau 5 wochen krank geschrieben und stehe jetzt wieder in der Arbeit.. Allerdings wurden mir bei meinem lohn 200 Euro weniger überweisen als normal .. Ich bin der Meinung das mir die 200 Euro zustehen .. Und jetzt wollt ich nur fragen ob ich damit richtig liege?
LG michelle
Hallo Michelle,

was sagt denn die Lohnbuchhaltung, woher die Differenz kommt? Eigentlich würde ich auch sagen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greifen würde.

Gruß
FHH
Guten Tag,
Bin nach der vierten Woche wieder arbeiten gewesen, Stelle nach zwei Wochen fest das es nicht funktioniert. Wie ist die Rechtslage wegen Lohnfortzahlung.bei der selben   Erkrankung. Habe ich  noch die Möglichkeit die 2 Wochen Lohnfortzahlung zu bekommen.?

:denk:
Hallo,
wenn du wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben bist, dann gelten noch zwei Wochen Lohnfortzahlung.
Hallo,
Ich war 6 Wochen +1Tag ( Abreisetag) zu einer stationären Reha-Maßnahme. Für den einen Tag wurde von der Rehaklinik aus Übergangsgeld beantragt. Nun habe ich mir aber an diesem Tag beim Packen des Autos für die Heimreise einen Finger gebrochen. Bekomme ich jetzt trotzdem wieder neu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Die neue Krankschreibung beginnt genau an dem Abreisetag, an dem ich Übergangsgeld bekommen hätte.
Sylvia
Hallo Sylvia,

der gebrochene Finger ist eine neue Krankheit. Damit gilt wieder die Entgeltfortzahlung. Aus meiner Sicht ab dem ersten Tag, an dem du wieder arbeiten müsstest. Ärztliches Attest vorausgesetzt. Wenn du sicher gehen willst, dann kannst du deine Krankenkasse fragen. Die helfen gern weiter.

Gruß
FHH
Bearbeitet: FreelancerHH - 22.03.2017 08:33:22
Hallo ich habe da ne frage ich bin jetzt seit 8 Wochen krankgeschrieben in 8 Wochen habe ich verschiede Krankheit bekommt ich da von Krankenkasse Geld oder von der Arbeitgeber ???
Danke
Hallo, ich habe mal ne Frage.

ich war kürzlich vom 08.08.2017 - 12.09.2017 auf Kur oder Reha und zwar wurden mir von der Rentenversicherung Schwaben 5 Wochen genehmigt.
Diese habe ich auch in Anspruch genommen.
Dies teilte ich meinem Arbeitgeber rechtzeitig mit.

Anschließend machte ich noch eine Woche Urlaub da ich noch genug habe.

Jetzt bekam ich heute meine Lohnabrechnung und daist ein Vermerk drin "Unterbrechnung 05.-11.09.2017 Krankheit ohne Entgeltfortzahlung
und mein bruttolohn beträgt ca. 890 Euro weniger.

Jetzt lese ich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist zur Lohnfortzahlung wenn die Kur von der Rentenversicherung genehmigt war.

Warum wurde mir dann der Bruttolohn gekürzt und ist das rechtens und wenn nicht, was mach ich?

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Gruß
Karl-Heinz L.
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