evtl können sie mir eine Frage beantworten:
Ich bin Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter und in einer PKV
Darf die GmbH mir anteillig meine PKV zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Christian
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30.12.2017 20:16:39
Guten Tag
evtl können sie mir eine Frage beantworten: Ich bin Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter und in einer PKV Darf die GmbH mir anteillig meine PKV zahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Christian |
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02.01.2018 15:47:36
Hallo Christian,
ja das geht. Es kann anteilig sein oder auch voll. Das kannst Du in Deinem Vertrag gestalten wie Du willst. Es ist also egal ob Du einfach Dein Gehalt um diesen Betrag erhöhst oder ebend einen PKV-Beteiligung ausweist. Steuerlich wirkt sich das unterm Strich nichts anders aus. Du musst nur beachten, dass dies dann auch ein Gehaltsbestandteil ist und die Gesamthöhe Deiner Vergütung (also inkl. der PKV-Beteiligung, ggf. Firmenwagen ...) nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Also Fremdvergleich etc. beachten. Gruß, CP1 |
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27.02.2018 17:27:15
Guten Tag,
können -sie kurz erläutern wie die Rückkehr über die Familienversicherung funtioniert. Ich bin mit meiner Tochter Familienversichert, mein Mann Geschäftsführer u Gesellschafter seiner Firma. Geht das? Alter ist 43 Jahre. Vielen Dank! |
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07.03.2018 08:21:37
Hallo,
könnten Sie die Frage bitte etwas konkreter stellen. ich verstehe den Hintergrund noch nicht ganz. Ihr Mann ist in der PKV? und möchte in die GKV? und Sie möchten dann in der Familienversicherung sein? ist das so richtig? Dann schauen Sie sich einmal diesen Beitrag an: " ...Rückweg in die Gesetzliche Krankenkasse Wie wir gesehen haben, kann ein Gesellschafter/Geschäftsführer auf vielen Wegen der Sozialversicherungspflicht entkommen. Der Weg zurück in die Solidargemeinschaft der Versicherten ist schwieriger. Das kann für den Geschäftsführer beispielsweise dann attraktiv sein, wenn die Beiträge für die private Krankenversicherung ansteigen. Privatpatienten können nur auf zwei Wegen zurück in die gesetzliche Krankenkasse gelangen: - Sie können eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen – in einem Unternehmen, an dem sie höchstens in unwesentlichem Umfang Anteile besitzen. - Wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, kann ein Selbstständiger über die Familienversicherung wieder in die GKV zurückkehren. ..." https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Krankenversicherung-fuer-Geschaeftsfuehrer.html LG, BIene |
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13.03.2018 14:18:43
Hallo Wolff,
der Tipp im letzten Abschnitt ist wirklich sehr interessant: Da ein GGF soviel von seinem Gehalt in eine BAV umwandeln kann wie er will (also nicht nur 4% wie normale Angestellte - sondern theoretisch auch 40%, zB für eine Pensionszusage) kann er praktisch immer unter der JAEG landen. Er muss einfach nur entsprechend viel Gehalt umwandeln. Habe ich das so richtig verstanden? Gruß |
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14.03.2018 09:41:00
Hallo Tim,
vielen Dank für Ihr Interesse. Der Artikel ist das Ergebnis sorgfältiger Recherchen, das wir zur allgemeinen Information zur Verfügung stellen. Eine qualifizierte Rechtsberatung können und wollen unsere Artikel nicht ersetzen. Bevor sie einen solchen Schritt planen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen. Viel Erfolg wvr |
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08.05.2018 21:54:28
Hallo,
als künftiger Geschäftsführer mit geringen Anteilen an der Gesellschaft und Gewinnbeteiligung werde ich ein Gehalt erhalten - dieses soll aber auch mit steigender Auftragszahl steigen. Ich war bisher in anderen UNternehmen immer angestellt und mache nun diesen Schritt. Irgendwie möchte ich (auch als Familienvater) gerne die gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung beibehalten - ist dieser Gedanke völlig abwegig oder widersinnig? Welchen Vorteil könnte es haben, aus diesen VErsicherungen auszusteigen? Beste Grüße - Wolf |
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14.05.2018 08:57:07
Hallo Wolf,
die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind anfangs meistens niedriger als der Beitrag zur freiwilligen Versicherung in der GKV, vor allem für junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Beiträge zur PKV im Alter stark ansteigen können. Gruß FHH |
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