News zum Thema Lohnabrechnung

Verband elektronische Rechnung sieht E-Rechnung als Digitalisierungstreiber (S. P.)

Eine aktuelle branchenübergreifende Befragung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) zeigt: Die verpflichtende E-Rechnung verändert die Geschäftsprozesse deutscher Unternehmen bereits heute nachhaltig. Gleichzeitig fehlt vielen Unternehmen noch die notwendige Orientierung beim geplanten digitalen Meldesystem. An der Online-Umfrage haben im Juni 2026 insgesamt 143 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Beratung und Softwarebranche teilgenommen. Den spannenden Einblick in die Stimmung der deutschen Wirtschaft veröffentlicht der Verband jetzt in einem kompakten Booklet unter dem Titel "Die Schienen sind gelegt". Die Ergebnisse der Befragung zeichnen ein differenziertes Bild: Während die E-Rechnung von der großen Mehrheit inzwischen als wichtiger Digitalisierungstreiber verstanden wird, bewerten viele Unternehmen den aktuellen Umsetzungsstand kritisch. Gleichzeitig wünschen sich die Befragten deutlich mehr Informationen zur geplanten Einführung eines... mehr lesen

Pendeln per Taxi: Nur Entfernungspauschale absetzbar (Wolff von Rechenberg)

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - auch per Taxi - dürfen Arbeitnehmer lediglich die Entfernungspauschale geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az: VI R 26/20). Die Richter verweigerten dem Taxi damit die Gleichsetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr, für den Arbeitnehmer nach wie vor die tatsächlichen Kosten geltend machen dürfen. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, wie der übliche Arbeitsplatz rechtlich bezeichnet wird, sind grundsätzlich mit der Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer anzusetzen (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer). Unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen. mehr lesen

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