Das Bundesministerium der Finanzen hat im BMF-Schreiben vom 03.03.2026 angekündigt, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an einigen Stellen zu ändern. Der Grund dafür ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.06.2022 (Az. V R 25/21). Mit diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (partiellen) Arbeitsleistung vorliegt, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird.|
Erstellt von (Name) S.P. am 25.03.2026
Geändert: 25.03.2026 15:13:29
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Anna Omelchenko
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