mein erster Beitrag ist gleich ein wenig spezieller Natur.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber sitzt in Deutschland, hat in Österreich keine Niederlassung.
Arbeitnehmer wechselt Wohnort nach Österreich. Dieser Arbeitet zu 80% im Homeoffice, ist jedoch auch des Öfteren, seiner Tätigkeit geschuldet,
in Deutschland unterwegs, um diverse Arbeiten zu erledigen.
Nun ist dieser Angestellte in Deutschland ja nicht mehr sozialversicherungspflichtig, sondern in Österreich.
Nach Artikel 21 (2) der VO (EG) Nr. 987/2009 nimmt nun der Arbeitnehmer seine Meldungen und Beitragszahlungen zur Sozialversicherung in Österreich selbst vor.
Wie habe ich das in Deutschland zu verrechnen? Der Arbeitgeberanteil usw. fällt ja trotzdem an. Ich habe keine Möglichkeit aus meiner Software heraus die Meldungen in Österreich vorzunehmen.
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