Das Arbeitszimmer eines Ehepartners, der unentgeltlich die Arbeit eines Steuerpflichtigen unterstützt, könnte dem Steuerpflichtigen zuzurechnen sein. Zu dieser Einschätzung gelangte der Bundesgerichtshof (BFH) und gewährte dem Antragsteller im Eilverfahren eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) für Steuern oberhalb einer bestimmten Gewinngrenze (BFH-Beschluss vom 18.11.2025, Az. VIII S 27/24 (AdV)). Diese Grenze wurde vom BFH für jedes Streitjahr festgelegt. Weitergehende Anträge des Klägers lehnte der BFH ab, deshalb muss der Kläger für 64 % der Prozesskosten aufkommen, das beklagte Finanzamt für 36 %.|
Erstellt von (Name) S.P. am 08.01.2026
Geändert: 09.01.2026 08:51:06
Autor:
Stefan Parsch
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Smarterpix / Lub Lubachka
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