Student im Dualen Studium - SV-Beiträge

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Student im Dualen Studium - SV-Beiträge
Hallo Leute,

wie ist ein Student im dualen Studium SV-technisch einzuordnen? Wie ein Werkstudent?

Hat hier Jemand bereits Erfahrungen damit?

LG, Biene
Hallo Biene,

in Sachen Lohnsteuer und SV gibt es grundsätzlich keinen Unterschied. Der Unterschied zwischen einem Dualen Studium und einem Werkstudenten liegt eher darin, dass das Unternehmen sich beim Dualen Studium langfristig verpflichtet, Studieninhalte und Arbeitsinhalte aufeinander abzustimmen und den Studenten bis zum Ende des Studium zu behalten.

Gruß
Isso
Hallo,

ich denke mal gelesen zu haben, dass ein Dual-Student, wie ein Auszubildender SV-rechtlich einzuordnen ist und nicht wie ein Werkstudent. Damit fallen nicht nur RV-Beiträge beim Dual-Studenten an. Bin mir hier aber auch nicht sicher. Vielleicht kann das mal noch Jemand näher erläutern.

Gruß, CP1
Hallo CP1,

das stimmt, wenn es sich um ein ausbildungsbegleitendes duales Studium handelt. Das heißt, wenn ein Auszubildender im Unternehmen parallel ein Studium absolviert. Weil Biene den Werkstudenten erwähnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass es in der Frage um einen Studenten ging, der parallel im Unternehmen jobbt.

Gruß
Isso
Hallo,

besten Dank für Eure Antworten!

Das heißt also, es kommt darauf an, ob der Dual-Student auch eine Berufsausbildung (IHK) macht oder nur studiert und als Werkstudent auch Studieninhalte im Unternehmen absolviert ohne neben seinem Diplom dann auch einen Berufsabschluss zu bekommen. Wenn es ein Werkstudent ist nur RV und wenn Berufausbildung zusätzlich dann volle SV-Beiträge.

Der Umstand Dualstudium spielt erstmal keine Rolle, nur die Frage ist entscheidend, ob Berufsausbildung ja oder nein?

Ist das so richtig?

LG, Biene
Hallo Biene,

in deinem Fall kann man das so sagen. Lies mal diesen Beitrag hier:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Werkstudenten-und-Duales-Studium-Regeln-und-Tipps.html
Da steht im Grunde alles Wichtige drin.

Beste Grüße
Isso
Hallo zusammen,
danke für den Link. Ich verstehe den Beitrag so, als ob es SV-technisch keinen Unterschied macht, um welche Art des Dualen Studiums es sich handelt
( ob praxisintegrierend oder mit IHK Abschluss), sondern alle Dualen Studiengänge SV-pflichtig sind. Habe ich das richtig verstanden ?

Eine Frage hätte ich noch: Ich habe gehört, dass man für das Duale Studium in der Abrechnung als Zwischenpraktikum deklarieren kann, sofern dies in der Studienordnung vorgeschrieben ist und dann ist es nicht sozialversicherungspflichtig. Hier der Link : (Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt)
https://www.iww.de/lgp/archiv/vor-zwischen-und-nachpraktika-sozialversicherungsrechtliche-beurteilungvon-studenten-und-praktikanten-teil-ii-f1374
Ist das möglich?

Danke euch für die Hilfe und viele Grüße
Li
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