ich hätte eine Frage zu meiner baldigen Tätigkeit als Gesellschafter Geschäftsführer in meiner GmbH.
Angenommen es wird festgestellt, dass ich nicht SV-Pflichtig wäre (wovon ziemlich sicher auszugehen ist), wir erfolgt da die Lohnabrechnung bzw. die Meldung an die Krankenkasse.
Derzeit bin ich freiwillig gesetzlich versichert und entsprechend Selbstzahler.
Erfolgt die Beitragsberechnung der Krankenkasse wie gewohnt anhand meiner Angaben bzw. Meinem Einkommensteuerbescheid oder wird nun die monatliche Meldung des Brutto Gehalts für die Vorauszahlungen angesetzt?
Viele Grüße