Als Gesellschafter-Geschäftsführer von der PKV wieder zurück zur GKV
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wie kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der privat krankenversichert (PKV) ist, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln? Hier mal die weiteren Eckdaten zum Fall:
- Alter 42 - seit ca. 15 Jahren privat versichert - Geschäftsführer der eigenen GmbH - Beteiligung an GmbH 100 %
Ich habe hierzu widersprüchliche Beiträge im Internet gelesen und hoffe hier auf eindeutige Aufklärung.
zunächst einige Fragen: 1. Bist du Einzelunternehmer, oder beschäftigst du Mitarbeiter? 2. Gibt es in deinem Unternehmen ein Entscheidungsgremium, an dessen Beschlüsse du gebunden bist? Ansonsten sieht es nicht gut aus. Da du alleiniger Inhaber des Unternehmens bist, bestimmst du die Geschicke des Unternehmens quasi im Alleingang. Damit gilt für dich keine Sozialversicherungspflicht. Das würde ich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a SGB IV abfragen. Ansprechpartner ist die Deutsche Rentenversicherung, soweit ich weiß. Lies dazu mal hier nach: http://www.domscheit-partner.de/gmbh-geschaeftsfuehrer/geschaeftsfuehrer-und-sozialversicherung/
Wie schon geschrieben, bin ich GF meiner eigenen GmbH (100%). Alle Entscheidungen fälle nur ich. Damit bin ich zweifelsfrei nicht verpflichtet mich gesetzlich zu versichern. Das ist soweit klar und auch bereits seit langem Realität. Ich bin seit 15 Jahren privat versichert. Das Problem ist wie bei vielen Anderen, dass die Beiträge immer weiter steigen und es in absehbarer Zeit einfach zu teuer wird noch weiter privatversichert zu sein. Daher suche ich nach einem Weg wieder in die GKV zu kommen.
Das ist bei unter 55jährigen auch durchaus möglich. Finanztip z.B. hat hier die möglichen Wege gut erklärt:
Würde ich meine Tätigkeit als GF in meiner GmbH aufgeben und z.B. für eine bestimmte Zeit bei einer mir nicht mehrheitlich gehörenden Gesellschaft einen Job als Angetellter annehmen, wäre dies ausreichend um wieder dauerhaft in der GKV zu sein? Auch wenn ich nach einem Jahr? wieder meine alte Tätigkeit als GF in der mir zu 100% gehörenden GmbH aufnehme???
Wie ist das mit der Rentenversicherung? Sind automatisch mit dem Rückgang in die GKV auch wieder RV-Beiträge zu zahlen? Solange ich in dem anderen Unternehmen beschäftigt bin, klar ja. Was ist aber, wenn ich wieder GF in meiner Firma bin. GKV wäre freiwillig und AV und RV wären ...?
Dann habe ich in einem Bericht von einem Anwalt gelesen, dass meine o.g. Konstellation nicht funktionieren würde, weil ich noch immer 100 % an meiner GmbH halte und ich dennoch als Selbständig zähle obwohl ich dort gar nicht mehr tätig bin. Also das alleinige halten der Anteile soll schon schädlich sein und ich müsste mehr als 50% verkaufen. Ist das so? Ich denke nicht, da ich neben einer Angestellten-Tätigkeit, doch auch Unternehmensanteile halten kann (auch über 50%) ohne gleich als Selbständiger SV-rechtlich gewertet zu werden.
Gibt es evtl. Berater, die das zweifelsfrei mal klären könnten. Wäre auch bereit dafür ein Honorar zu bezahlen.
Die Meinung des Anwalts erstaunt mich. Das SGB ist bezüglich der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer eindeutig: Wenn du als Arbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Job übernimmst, dann zahlst du in die gesetzlichen Versicherungen ein. Dabei ist unerheblich, was du ansonsten tust oder hast. Die Regelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer sind ein Sonderfall. Nach § 9 SGB V wärst du aus meiner Sicht nach 12 Monaten Einzahlen in die gesetzliche Krankenkasse auch wieder wahlberechtigt, wenn du deinen alten Job als GmbH-Geschäftsführer wieder übernimmst. Da würde ich dir aber tatsächlich fachkundigen Rat einzuholen. Schonmal bei einer Krankenkasse nachgefragt?
ich habe euren Schriftwechsel betreffend die Rückkehr eines Gesellschafter-Geschäftsführers in die GKV verfolgt. Ich stehe vor demselben Problem. Ich bin alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer meiner GmbH und möchte zurück in die GKV. Ich bin 51 Jahre alt und seit 18 Jahren privat versichert. Habt ihr eine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV gefunden?
der beste Weg ist wirklich sich bei einer anderen Firma, an der man nicht mehrheitlich beteiligt, einen Job zu suchen. Damit ist man direkt wieder Arbeitnehmer und voll sozialversicherungspflichtig, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Das dann 12 Monate durchhalten und alles ist wieder gut.
Da damit jedoch für die 12 Monate häufig eine Einkommensminderung verbunden ist, muss das auch finanziell zu schaffen sein. Das die eigene Firma ohne Mitarbeit als Geschäftsführer auch problemlos weiterläuft, ist eine weitere Herausforderung.
Wird Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Unsinn PKV ein Ende macht.
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