eine Kollegin, die vorwiegend im Home Office arbeitet, möchte gern zweitweise auch bei Verwandtenbesuchen im Ausland von dort Arbeiten. Weiß jemand, wie da die Bestimmungen sind? Können wir das erlauben?
Vielen Dank
Lenny
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20.05.2022 08:10:28
Hallo,
eine Kollegin, die vorwiegend im Home Office arbeitet, möchte gern zweitweise auch bei Verwandtenbesuchen im Ausland von dort Arbeiten. Weiß jemand, wie da die Bestimmungen sind? Können wir das erlauben? Vielen Dank Lenny |
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20.05.2022 12:30:06
Hallo Lenny,
das ist nicht so einfach. Das Problem ist die Sozialversicherung. Grundsätzlich muss in der gesamten EU eine Arbeitnehmerin am Arbeitsort versichert sein. Ausnahme: Deine Kollegin ist vom Arbeitgeber entsandt. Das muss durch eine sogenannte A1-Bescheinigung nachgewiesen werden. Wer ohne diese Bescheinigung im Ausland arbeitet, ist ab dem ersten Tag vor Ort sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ihr eure Kollegin dort melden und wieder abmelden müsst. Wenn das für eure Kollegin wichtig ist, dann würde ich den Weg der A1-Bescheinigung wählen. Für die Arbeitnehmerentsendung gibt es aber auch eine Höchstdauer, die habe ich aber jetzt nicht im Kopf. VG Schn |
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