folgender Sachverhalt stellt sich mir gerade und ich weiß noch nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll:
Eine Arbeitnehmerin (Rechtsanwältin) hat im November/Dezember 2021 ihr Gehalt bezogen und war zwar bereits Mitglied im Versorgungswerk, aber noch nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Im Januar kam dann der Bescheid von der deutschen Rentenversicherung, sodass sie rückwirkend vom 1.11.2021 von der Rentenversicherung befreit ist. Meine Aufgabe ist es nun, die Lohnabrechnungen Nov/Dez 2021 und Januar 2022 zu korrigieren, weil die Rentenversicherungsbeiträge in gleicher Höhe in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte überführt werden.
Gibt es eine Möglichkeit nur die Sozialversicherungsbeiträge in der Lohnabrechnung zu korrigieren? Bei einer Nachberechnung mit Sozialversicherung und Steuern im Februar 2022 für die Monate Nov/Dez 2021 und Januar 2022 hätte ja zur Folge, dass ich die Lohnsteuer nicht mehr mit 2021 verrechnen kann, weil hier bereits die Lohnsteuerjahresbescheinigung ausgestellt wurde. Ich würde ungern das Steuerbrutto in 2022 für die Arbeitnehmerin erhöhen, da diese sich sonst das Geld mit der Steuererklärung zurückholen müsste, obwohl sie nicht mehr verdient hat und lediglich die Beiträge zur RV ins Versorgungswerk übertragen werden sollen.
Hat damit jemand Erfahrungen?
Vielen Dank im vorraus!
Beste Grüße
Carsten