Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner zufolge ist das Gesetz Teil des steuerpolitischen Pflichtprogramms. Die Regierung habe sich darin vor allem auf „technische Fragen“ konzentriert, also auf fachlich notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Im Folgenden ein paar Beispiele:

Aus Lohnsteuersicht interessant ist vor allem die Einführung einer neuen Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für sogenannte Mobilitätsbudgets, also Angebote zur Nutzung von außerdienstlichen Mobilitätsleistungen unabhängig vom Verkehrsmittel in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses. Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer auf ein solches Mobilitätsbudget bis zu einem Betrag von 2400 Euro jährlich pauschal mit 25 Prozent zu erheben, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung soll etwa für E-Scooter, Car- oder Bike-Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen gelten, nicht aber für Luftfahrzeuge, private Kraftfahrzeuge und dauerhaft überlassene Dienstwagen.

Parallel zur Einführung dieser neuen Pauschalierungsmöglichkeit will die Bundesregierung das Verfahren der Inanspruchnahme für alle Pauschalierungsvorschriften neu regeln. Die Ausübung soll künftig grundsätzlich durch Übermittlung beziehungsweise Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung von seinem Pauschalierungswahlrecht Gebrauch macht, reicht eine einfache Erklärung an das Betriebsstättenfinanzamt.
Eine weitere geplante Änderung betrifft die aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen wie Aktien oder GmbH-Anteilen. Der Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung wird auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Künftig können danach nicht nur die geldwerten Vorteile aufgeschoben besteuert werden, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen werden.

Zum Thema Gebäudeabschreibung plant die Bundesregierung als Folge des Wachstumschancengesetzes, dass sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums einer Sonderabschreibung die weitere AfA auch nach dem Restwert bemessen kann. Voraussetzung dafür ist, dass das Wirtschaftsgut bereits vor Ablauf des Begünstigungszeitraums degressiv abgeschrieben wurde.

Vereinfachen will die Bundesregierung die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen, indem die bereits heute bestehende Möglichkeit einer gemeinnützigen Überlassung von vergünstigtem Wohnraum nun gesetzlich kodifiziert und inhaltlich verbessert wird. Um der starken Mietentwicklung in Ballungsräumen begegnen zu können, soll beispielsweise die Grenze für die Bedürftigkeit angehoben werden.

In Sachen Vorsteuerabzug bahnt sich eine Änderung an: Bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer soll der Vorsteuerabzug ab 2026 erst dann möglich sein, wenn die ausgeführte Leistung auch bezahlt wurde. Für die notwendige Transparenz zu der Frage, ob das leistende Unternehmen zu den Ist-Versteuerern gehört, soll für nach dem 31.12.2025 ausgestellte Rechnungen eine entsprechende neue Pflichtangabe eingeführt werden. Diese soll auch für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise umgesetzt werden.

Wie geht es jetzt weiter? Der Bundesrat will seine Stellungnahme erst nach der Sommerpause am 27. September vorlegen. Der Beschluss des Bundestags in zweiter und dritter Lesung ist zurzeit für den 18. Oktober vorgesehen. Die finale Zustimmung im Bundesrat soll am 22. November 2024 erfolgen.

Bundeswirtschaftsminister Lindner kündigte bei der Vorlage des Regierungsentwurfs an, es gebe bereits Vorbereitungen für ein zweites Jahressteuergesetz, mit dem die Regierung politischere Vorhaben umsetzen wolle. Als Beispiele nannte er die Bekämpfung der kalten Progression sowie Steuervereinfachungen bei Unternehmens- und Einkommensteuern.

Erstellt von (Name) E.R. am 15.07.2024
Geändert: 25.11.2024 16:13:11
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesfinanzministerium
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

KI Agenten im Controlling

Agenten_im_Controlling.jpgPraxishandbuch für Big Data Management: Controlling und KI-Anwendungen mit Python. Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Controller diese drei Technologien zu einer leistungsfähigen Arbeitsumgebung kombinieren können. Sie erfahren, wie Sie eigene KI-Agenten entwickeln, die beispielsweise die Rolle eines Controllers, Vertriebscontrollers, Produktionscontrollers oder Leiters Controlling übernehmen.

E-Book für 12,99 EUR 
mehr Informationen >>

  

Workbook - Copilot im Controlling mit Excel

Copilot_controlling (1).jpgDatenanalyse, Reporting, Kennzahlen, Pivot-Tabellen und Forecast mit KI automatisieren. Microsoft Copilot Schritt für Schritt kennenlernen – praxisnah, verständlich und sofort umsetzbar. Auf rund 70 Seiten im großzügigen DIN-A4-Format lernen Sie die wichtigsten Funktionen von Microsoft Copilot für Excel kennen – kompakt, praxisorientiert und anhand zahlreicher Beispiele aus dem Controlling..

E-Book für 12,99 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Accounting Specialist / Finanzbuchhalter*in (all genders)
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>