2. Nebenjob als Minijob?

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2. Nebenjob als Minijob?
Hallo,

bin mir bei diesem Sachverhalt unsicher:

Ein MItarbeiter hat bereits bei eienr anderen Firma einen Nebenjob mit 451 EUR Gehalt, also kein Minijob. Nun soll er bei usn auf Basis von bis zu 450 EUR eingestellt werden. Das müsste doch gehen oder? Soweit ich es verstanden habe, kann ein Nebenjob als MInijob abgabenfrei für den AN sein.

LG, Biene
Hallo Biene,

ja das ist korrekt. Man darf neben seinen Hauptberuf auch einen pauschalversteuerten Job haben der bis zu 450 Euro geht.

Jeder weitere Job fällt dann in die Steuerklasse 6.

Gruß Reaper
Muss man, wenn man einen Minijob neben dem Hauptberuf anfangen will, dem Arbeitgeber Bescheid geben?

Und was wäre, wenn der Arbeitgeber nicht wollen würde, dass man einen Minijob anfängt?
Hallo,

ja man muss den zusätzlichen Job bekannt geben.

Und ja der Arbeitgeber kann etwas dagegen haben.

Gruß Reaper
Der Arbeitgeber kann zwar etwas dagegen haben, es aber im Grunde nicht verbieten, solange du durch den zweiten Job nicht in deiner Arbeitskraft beeinträchtigt bist. Außerdem gibt es in Arbeitsverträgen oft das Verbot in "Konkurrenz" zum Arbeitgeber  arbeiten.
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