Erstmal vielen Dank für die Aufnahme in euer Forum!
Aktuelle mache ich einen Fernlehrgang zum Lohn- und Gehaltsbuchhalter und die zur Verfügung gestellten Skripte sind mir teilweise nicht hilfreich genug.
So habe ich folgende Aufgabe bekommen und weiß nicht ob ich sie richtig gelöst habe, weil es dafür nirgendwo Beispiele gibt.
Arbeitnehmer B, Grundlohn 25€/Stunde, hat an einem Werktag um 18h seine Arbeit aufgenommen und diese um 7h am Folgetag beendet. Er erhält für die Arbeit von 22-2h einen Zuschlag für Nachtarbeit von 6,25€/ Std. (25% des Grundlohns von 25€). Für die Zeit von 2-6h erhält er nebe dem Nachtarbeitszuschlag von 6,25€ noch einen Mehrarbeitszuschlag von 5€ (20% des Grundlohns). pro Stunde. für die letzte Stunde von 6-7h erhält er nur den Mehrarbeitszuschlag von 5€.
Frage: In welcher Höhe bleiben gezahlte Beiträge steuerfrei?
Für mich ergeben sich hier folgende Zuschläge:
22-24h = 25% = 6,25/Std. x 4 Std. = 25€
24- 4h = 40% = 6,25/Std. x 4 Std. = 40€
4-6h = 25% = 6,25€ x 2 Std. = 12,50€
77,50€ der gezahlten Beiträge bleiben steuerfrei.
Die Mehrarbeit habe ich dabei außer acht gelassen, weil diese versteuert werden muss.
Was meint ihr?
Lieben Dank für eure Hilfe und viele Grüße!
Sweeney