Hallo
Marvin H., mit der genauen Berechnung für Beschäftigungsverbot kann ich leider nicht wirklich sagen.
Aber:
Zitat |
---|
Marvin H. schreibt: Taggenaue Berechnung dann: 1.144,95 durch 30 * 17 Resttage für Januar? |
Warum bleibt man nicht bei einer Rechenmethode?
Wenn ein Monat durch 4,33 geteilt wird, dann brauch ich diesen Wert doch nur noch durch die Wochenarbeitstage teilen?
Bzw. der Stundenlohn bleibt doch immer gleich, oder nicht? Wenn dieser zum Einsatz kommt, kann ich doch auch mit diesem rechnen?
Aber gut: U1 Anträge werden bei uns mit Berechnung der Arbeitstage gehandt habt und hier geht es immer um den jeweiligen Abrechnungsmonat:
Januar 2019 = 23 Arbeitstage (inkl. Feiertag - da in der Lohnfortzahlung auch dieser bezahlt wird!)
Februar 2019 = 20 Arbeitstage
Also hab ich erstmals einen Bruttolohn von 2500 € geteilt durch 23 Arbeitstage = 108,70 € pro Tag geteilt durch 7,20 Arb.Std. / Tag = 15,10 € pro Stunde brutto diesen mal 3,2 Std. (Ausfall/Tag) = 48,32 Euro brutto pro Tag Ausfall mal 17 Tage = 821,44 € brutto für Januar mit 17 Arbeitstagen.
Für Februar berechnet es sich ähnlich:
2500,00 : 20 Arb.Tg = 125,00 € pro Tag : 7,20 Arb.St./Tag = 17,36 € brutto pro Stunde x 3,2 Std. (Ausfall/Tag) = 55,55 € x 20 Arb.Tage für Februar, = 1.111,00 €
Für März:
2500 : 21 Arb.Tg. = 119,05 : 7,2 = 16,53 x 3,2 = 52,90 x 23 = 1216,70 €
und so weiter ......
Ob diese Berechnung natürlich für die U2 tragbar ist, kann dir am besten deine zuständige Krankenkasse sagen. Hier gibt es extra einen Arbeitgeber-Service. Die sind wirklich fit und ultra freundlich. Meine zuständige KK hat mir bis jetzt immer freundlich, kompetent und umfangreich über solche Angelegenheiten Auskunft gegeben.
Aber evtl hat noch der ein oder andere nen Tipp - ich schaff etz mal weiter
VG
Anni