Aufstockung Kurzarbeit und Einmalzahlung

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Aufstockung Kurzarbeit und Einmalzahlung, Aufstockuug vor oder nach Berücksichtigung der Einmalzahlung
Hallo zusammen,

im Unternehmen gibt es für den Dezember und November Kurzarbeit mit 100 % (0% Arbeit) und es wurde eine Aufstockung auf 100 % zugesagt.
einzelne Mitarbeiter haben eine Vereinbarung über ein 13. Gehalt.

Ist es nun zulässig das 13. Gehalt zusätzlich zur Aufstockung zu zahlen oder muss ich dieses bei der Aufstockung bereits berücksichtigen?
Ich habe dazu keine Rechtsgrundlage finden können.

Abgerechnet wurde indem das 13. Gehalt bei der Ermittlung der Aufstockung bereits reingerechnet wurde.
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