Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
:wink1: Hallo Gast,

Zitat
Gast schreibt:
Ich habe mich mit meinen  Arbeitskollegin abgesprochen und habe zu den sage das ich von 15.07 2019 bis nu 02.08. 2019 Urlaub nehme

Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Urlaub nur dann angetreten werden kann, wenn der Urlaubsantrag von der Geschäftsführung oder dem zuständigen Bereichsleiter unterschrieben und damit genehmigt wurde.
Eine Absprache unter Kollegen ist bei uns KEINE Zustimmung auf einen Urlaub. Dies entscheidet bei uns immer und ausschließlich der Vorgesetzte.

Eine vorherige Absprache ist natürlich schön, dennoch gibt dies keine Sicherheit. Und wenn ein Urlaub gebucht wird, sollte VORHER der Urlaubsantrag schriftlich genehmigt worden sein.

Zitat
Gast schreibt:
sie hatt nur ein schulpflichtiges Kind und ich weiß nicht op ich da mein Urlaub Kriege.

Hast du einen unterschriebenen und somit genehmigten Urlaubsschein? Ein schulpflichtiges Kind stellt natürlich eine andere Herausforderung, allerdings muss auch hier der Urlaub mit allen abgestimmt werden.

Und noch eine weitere Frage:

Seit wann arbeitest du in dieser Firma? Wie war es mit der Urlaubsgenehmigung vorher? Wurde diese immer so, wie du es schreibst, abgesprochen und somit genehmigt?
Dann könnte sich ggf. eine betriebliche Übung daraus ableiten lassen.

Danke für deine Antwort schon mal.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
:wink1:  Hallo Gast,

Zitat
Gast schreibt:
Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld steht mir für 2018 zu wenn ich erst wieder ab November wegen Krankheit arbeiten gehe? Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage....ich arbeite als Offsetdrucker

Urlaub steht dir für 30 Tage zu. Dein Arbeitsverhältnis hatte ja, trotz Arbeitsunfähigkeit, weiter bestand. Dadurch hast du auch den kompletten Urlaubsanspruch. Also nicht anteilig. Hier kann dir auch deine Krankenkasse Auskunft geben.
Auch der Resturlaub aus dem Vorjahr ist durch die Langzeiterkrankung nicht automatisch zum 31.03. d.Folgejahres verfallen. Hier ist eine "Karenz-Zeit" von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres vorgesehen. Aber am besten die Krankenkasse anrufen, diese haben sicherlich die besten Informationen für die Langzeiterkrankten.

Bezüglich Urlaubsgeld:

Wie wurde dies in der Vergangenheit geregelt?
Hier kann es natürlich anders sein.

Gibt es einen Tarifvertrag, dem ihr gebunden seit?
Habt ihr einen Betriebsrat?

Aus dem Bauch raus würde ich sagen, pro produktiven Monat würde das Urlaubsgeld anteilig bezahlt werden. Ja, aber mein Bauch entscheidet ja nicht ;)

Da evtl im Tarifvertrag oder ähnliches nachsehen (lassen) bzw. Personalabteilung nachfragen. Oder auch den Betriebsrat.

VG,
Anni
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Hallo, ich möchte Urlaub kaufen. Zusätzlich 10 Tage(zu den vorhandenen 30). Darf die Firma das ablehnen? Wenn ja, mit welcher Begründung.
Hallo Sylvia,

Kaufen?!  :o  Die Zahl der Urlaubstage wird vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Hinzu kommen Ansprüche auf  Sonderurlaubstage, z.B. für Umzug oder bei einem Todesfall in der Familie. Alles was darüber hinausgeht, darf die Firma ablehnen. Wenn du zusätzliche Urlaubstage brauchst, könntest du freundlich fragen, ob du 10 unbezahlte Urlaubstage bekommen kannst. Aber mir wäre keine gesetzliche Regelung bekannt, die einen Anspruch darauf formuliert. Gibt es einen Grund dafür, dass du gleich mit dem Arbeitsrecht unter dem Arm zu deinem Chef gehen willst? Es ist aus meiner Sicht immer günstiger, solche Sachen einvernehmlich zu vereinbaren.

Gruß
HaWeBe
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